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Bekanntlich pflegt die osterreichische Rechtssprache einen -schwierigen-, -umstandlichen- und -unpersonlichen- Stil. Man spricht abschatzig vom -Amtsdeutsch- oder -Kanzleistil-. Die vorliegende Analyse gibt sich mit solchen ungenauen Werturteilen nicht zufrieden. Vielmehr ergrundet sie, welche exakten Kriterien zu den Stilcharakteristika der osterreichischen Rechtssprache fuhren. Mittels quantitativer Diachronanalyse wird die Entwicklung der Syntax, Stilistik und Lexik osterreichischer Studiengesetze und -verordnungen seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert untersucht. Daraus lassen sich Ruckschlusse auf die Entwicklung der geschriebenen Rechtssprache in Osterreich als einheitlicher Fachsprache ziehen. Vergleiche mit der bundesdeutschen Rechts- und Verwaltungssprache, grundsatzliche Uberlegungen zur Rechtssprache als linguistisches Untersuchungsobjekt und ein historischer Abriss des osterreichischen Studienwesens stellen die vorliegende Monographie in einen grosseren Kontext.
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Bekanntlich pflegt die osterreichische Rechtssprache einen -schwierigen-, -umstandlichen- und -unpersonlichen- Stil. Man spricht abschatzig vom -Amtsdeutsch- oder -Kanzleistil-. Die vorliegende Analyse gibt sich mit solchen ungenauen Werturteilen nicht zufrieden. Vielmehr ergrundet sie, welche exakten Kriterien zu den Stilcharakteristika der osterreichischen Rechtssprache fuhren. Mittels quantitativer Diachronanalyse wird die Entwicklung der Syntax, Stilistik und Lexik osterreichischer Studiengesetze und -verordnungen seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert untersucht. Daraus lassen sich Ruckschlusse auf die Entwicklung der geschriebenen Rechtssprache in Osterreich als einheitlicher Fachsprache ziehen. Vergleiche mit der bundesdeutschen Rechts- und Verwaltungssprache, grundsatzliche Uberlegungen zur Rechtssprache als linguistisches Untersuchungsobjekt und ein historischer Abriss des osterreichischen Studienwesens stellen die vorliegende Monographie in einen grosseren Kontext.