Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Die Studie untersucht die Anforderungen an die Bestimmtheit und Begrundung lohnsteuerrechtlicher Haftungs- und Pauschalierungsbescheide. Die Bescheide sind hinreichend bestimmt, wenn die Finanzbehorde den Gesamtbetrag nach Steuerarten, Arbeitnehmern und Kalenderjahren aufteilt. Ausnahmen von der Bestimmtheit sind mit dem Gesetz unvereinbar. Die Aufteilung des Gesamtbetrags nach der Kenntnis des Arbeitgebers im konkreten Einzelfall findet im Gesetz keine Stutze. Bei Erlass eines Haftungsbescheids ist eine Ermessensbegrundung auch erforderlich, wenn ein bestimmter Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden muss oder wenn ein Haftungsschuldner seine Pflichten vorsatzlich verletzt hat. Formularbescheide, in denen die Finanzbehorde lediglich vorformulierte und standardisierte Ermessensgrunde ankreuzt, widersprechen dem Gesetz.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Die Studie untersucht die Anforderungen an die Bestimmtheit und Begrundung lohnsteuerrechtlicher Haftungs- und Pauschalierungsbescheide. Die Bescheide sind hinreichend bestimmt, wenn die Finanzbehorde den Gesamtbetrag nach Steuerarten, Arbeitnehmern und Kalenderjahren aufteilt. Ausnahmen von der Bestimmtheit sind mit dem Gesetz unvereinbar. Die Aufteilung des Gesamtbetrags nach der Kenntnis des Arbeitgebers im konkreten Einzelfall findet im Gesetz keine Stutze. Bei Erlass eines Haftungsbescheids ist eine Ermessensbegrundung auch erforderlich, wenn ein bestimmter Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden muss oder wenn ein Haftungsschuldner seine Pflichten vorsatzlich verletzt hat. Formularbescheide, in denen die Finanzbehorde lediglich vorformulierte und standardisierte Ermessensgrunde ankreuzt, widersprechen dem Gesetz.