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Immer haufiger wird richterliches Prozessverhalten Gegenstand von Ablehnungsgesuchen gem. 24 StPO. Insbesondere werden Verfahrensverstosse von der Rechtsprechung als Ablehnungsgrund anerkannt. Anhand einer umfassenden Analyse der Rechtsprechung zeigt der Autor, dass es fur die Einbeziehung prozessualer Mangel bei 24 StPO keine hinreichende Legitimation gibt. Vielmehr sind die negativen Auswirkungen einer extensiven Handhabung des Ablehnungsrechts untragbar. Insbesondere muss die Doppelrevisibilitat von Verfahrensfehlern und die damit verbundene Aushebelung des Rechtsmittelsystems vermieden werden. Einzig gangbarer Losungsweg ist eine optimierend-objektive Auslegung des 24 StPO. Danach ist eine Aktivierung des Ablehnungsrechts bei Verfahrensverstossen nicht zulassig.
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Immer haufiger wird richterliches Prozessverhalten Gegenstand von Ablehnungsgesuchen gem. 24 StPO. Insbesondere werden Verfahrensverstosse von der Rechtsprechung als Ablehnungsgrund anerkannt. Anhand einer umfassenden Analyse der Rechtsprechung zeigt der Autor, dass es fur die Einbeziehung prozessualer Mangel bei 24 StPO keine hinreichende Legitimation gibt. Vielmehr sind die negativen Auswirkungen einer extensiven Handhabung des Ablehnungsrechts untragbar. Insbesondere muss die Doppelrevisibilitat von Verfahrensfehlern und die damit verbundene Aushebelung des Rechtsmittelsystems vermieden werden. Einzig gangbarer Losungsweg ist eine optimierend-objektive Auslegung des 24 StPO. Danach ist eine Aktivierung des Ablehnungsrechts bei Verfahrensverstossen nicht zulassig.