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Mit der zunehmenden Zahl der vom Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte gefallten Urteile hat die Frage nach deren rechtlichen Wirkungen grossere Bedeutung erlangt. Ausgehend von den unterschiedlichen Arten der vom Gerichtshof gefallten Entscheidungen, untersucht die vorliegende Studie die Bindungswirkung dieser Entscheidungen. Dabei wird zwischen der Bindung der Staaten und der Bindung der nationalen Gerichte unterschieden. Es wird untersucht, ob und inwieweit die Entscheidungen des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte in Rechtskraft erwachsen und ob ihnen uber die traditionellen Grenzen der Rechtskraft hinausgehende Wirkungen zukommen. Wichtige Erkenntnisquellen sind neben den eigenen Entscheidungen des Gerichtshofs die Entstehungsgeschichte der Konvention und die Entscheidungen anderer internationaler Gerichte.
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Mit der zunehmenden Zahl der vom Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte gefallten Urteile hat die Frage nach deren rechtlichen Wirkungen grossere Bedeutung erlangt. Ausgehend von den unterschiedlichen Arten der vom Gerichtshof gefallten Entscheidungen, untersucht die vorliegende Studie die Bindungswirkung dieser Entscheidungen. Dabei wird zwischen der Bindung der Staaten und der Bindung der nationalen Gerichte unterschieden. Es wird untersucht, ob und inwieweit die Entscheidungen des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte in Rechtskraft erwachsen und ob ihnen uber die traditionellen Grenzen der Rechtskraft hinausgehende Wirkungen zukommen. Wichtige Erkenntnisquellen sind neben den eigenen Entscheidungen des Gerichtshofs die Entstehungsgeschichte der Konvention und die Entscheidungen anderer internationaler Gerichte.