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Umfang und Wirkung des Richterrechtes in modernen Rechtsordnungen gehoren zu den ungelosten Problemen der Jurisprudenz. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, dass fur den Rechtsunterworfenen ein erkennbarer Unterschied zwischen Gesetzes- und Richterrecht nicht besteht. Mittels der Prinzipien des Vertrauensschutzes der Rechtssicherheit und des Gleichheitssatzes erarbeitet der Autor Umfang und Voraussetzungen einer Prajudizienbindung. Es wird ein nach Teilrechtsgebieten differenziertes System entwickelt, das sowohl die Rechtssicherheit als auch die Moglichkeit des Rechtsprechungswandels verbessert. Somit entsteht ein Gerust fur den richterlichen Rechtsfindungsprozess, das die Bindung des Richters an den Gesetzgeber und die Prajudizien absichert und das mittels der Auslegungsmethoden und topischer Jurisprudenz offen ist fur neue Rechtsentwicklungen in der Zukunft.
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Umfang und Wirkung des Richterrechtes in modernen Rechtsordnungen gehoren zu den ungelosten Problemen der Jurisprudenz. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, dass fur den Rechtsunterworfenen ein erkennbarer Unterschied zwischen Gesetzes- und Richterrecht nicht besteht. Mittels der Prinzipien des Vertrauensschutzes der Rechtssicherheit und des Gleichheitssatzes erarbeitet der Autor Umfang und Voraussetzungen einer Prajudizienbindung. Es wird ein nach Teilrechtsgebieten differenziertes System entwickelt, das sowohl die Rechtssicherheit als auch die Moglichkeit des Rechtsprechungswandels verbessert. Somit entsteht ein Gerust fur den richterlichen Rechtsfindungsprozess, das die Bindung des Richters an den Gesetzgeber und die Prajudizien absichert und das mittels der Auslegungsmethoden und topischer Jurisprudenz offen ist fur neue Rechtsentwicklungen in der Zukunft.