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Die Demokratisierung der osteuropaischen Staaten, einhergehend mit der staatlichen Reorganisation Deutschlands, hat eine neue Epoche der freundschaftlichen und nachbarschaftlichen Beziehungen zu Polen, der Tschechischen und der Slowakischen Republik eingeleitet. In den Grenz- und Nachbarschaftsvertragen wurde die Frage des im Rahmen der Vertreibung konfiszierten deutschen Privateigentums einvernehmlich offengehalten. In Anerkennung des Erfordernisses einer politischen Losung untersucht die Autorin die Situation des enteigneten Privatvermogens unter allein rechtlichen Aspekten. Nach dem Ergebnis, dass das Eigentum zumindest nach bundesdeutschem Recht weiterhin Bestand hat, wird die Frage der diplomatischen Schutzpflicht der Bundesrepublik erortert und die Rechtsfolgen der Schutzpflichtverletzung dargestellt. Abschliessend werden mit besonderem Augenmerk auf die Verfassungsgerichtsbarkeit die Rechtsschutzmoglichkeiten gepruft.
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Die Demokratisierung der osteuropaischen Staaten, einhergehend mit der staatlichen Reorganisation Deutschlands, hat eine neue Epoche der freundschaftlichen und nachbarschaftlichen Beziehungen zu Polen, der Tschechischen und der Slowakischen Republik eingeleitet. In den Grenz- und Nachbarschaftsvertragen wurde die Frage des im Rahmen der Vertreibung konfiszierten deutschen Privateigentums einvernehmlich offengehalten. In Anerkennung des Erfordernisses einer politischen Losung untersucht die Autorin die Situation des enteigneten Privatvermogens unter allein rechtlichen Aspekten. Nach dem Ergebnis, dass das Eigentum zumindest nach bundesdeutschem Recht weiterhin Bestand hat, wird die Frage der diplomatischen Schutzpflicht der Bundesrepublik erortert und die Rechtsfolgen der Schutzpflichtverletzung dargestellt. Abschliessend werden mit besonderem Augenmerk auf die Verfassungsgerichtsbarkeit die Rechtsschutzmoglichkeiten gepruft.