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Seit der grundlegenden Reform des Eheguterrechts im spanischen Codigo Civil aus dem Jahre 1981 gilt der Grundsatz der Gleichberechtigung auch hinsichtlich der vermogensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten. Bemerkenswerte Veranderungen gegenuber dem alten Recht haben sich bei den Verwaltungs- und Verfugungsbefugnissen uber das wahrend der Ehe erworbene Vermogen und in bezug auf die Haftung fur Schulden ergeben. Bei der Haftung der Ehegatten stehen die Verbindlichkeiten eines Ehegatten im Mittelpunkt der Betrachtung. Hier werden die wichtigsten Unterschiede zum deutschen Recht erkennbar; sie beruhen darauf, dass samtliches wahrend der Ehe erwirtschaftete Vermogen sofort vergemeinschaftet wird. Das im Jahre 1984 ebenfalls reformierte katalanische Eheguterrecht wird beispielhaft fur die fortbestehenden Foralrechte in die Untersuchung einbezogen.
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Seit der grundlegenden Reform des Eheguterrechts im spanischen Codigo Civil aus dem Jahre 1981 gilt der Grundsatz der Gleichberechtigung auch hinsichtlich der vermogensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten. Bemerkenswerte Veranderungen gegenuber dem alten Recht haben sich bei den Verwaltungs- und Verfugungsbefugnissen uber das wahrend der Ehe erworbene Vermogen und in bezug auf die Haftung fur Schulden ergeben. Bei der Haftung der Ehegatten stehen die Verbindlichkeiten eines Ehegatten im Mittelpunkt der Betrachtung. Hier werden die wichtigsten Unterschiede zum deutschen Recht erkennbar; sie beruhen darauf, dass samtliches wahrend der Ehe erwirtschaftete Vermogen sofort vergemeinschaftet wird. Das im Jahre 1984 ebenfalls reformierte katalanische Eheguterrecht wird beispielhaft fur die fortbestehenden Foralrechte in die Untersuchung einbezogen.