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Hongkong und Macau, die bislang unter britischer bzw. portugiesischer Verwaltung stehen, werden mit Wirkung vom 1. Juli 1997 bzw. 20. Dezember 1999 an die Volksrepublik China zuruckgelangen. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Frage, wie dieser Vorgang, der unter der Formel -ein Land, zwei Systeme- abgewickelt wird, in den Problemkreis volkerrechtlicher Sonderterritorien einzuordnen ist. Die Studie untersucht zunachst die geographischen und historischen Grundlagen, die institutionelle und materielle Verfassungsrechtslage sowie den volkerrechtlichen Status Quo von Hongkong und Macau, um sich dann dem eigentlichen Kernpunkt, den -Gemeinsamen Erklarungen- von 1984 bzw. 1987 sowie den beiden -Grundgesetzen-, zuzuwenden. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei den vertraglich vorgesehenen -Sonderverwaltungsgebieten- um im Volkerrecht neuartige Konzeptionen handelt, die er als -Sondersystemgebiete- oder -Eigensystemgebiete- bezeichnet.
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Hongkong und Macau, die bislang unter britischer bzw. portugiesischer Verwaltung stehen, werden mit Wirkung vom 1. Juli 1997 bzw. 20. Dezember 1999 an die Volksrepublik China zuruckgelangen. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Frage, wie dieser Vorgang, der unter der Formel -ein Land, zwei Systeme- abgewickelt wird, in den Problemkreis volkerrechtlicher Sonderterritorien einzuordnen ist. Die Studie untersucht zunachst die geographischen und historischen Grundlagen, die institutionelle und materielle Verfassungsrechtslage sowie den volkerrechtlichen Status Quo von Hongkong und Macau, um sich dann dem eigentlichen Kernpunkt, den -Gemeinsamen Erklarungen- von 1984 bzw. 1987 sowie den beiden -Grundgesetzen-, zuzuwenden. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei den vertraglich vorgesehenen -Sonderverwaltungsgebieten- um im Volkerrecht neuartige Konzeptionen handelt, die er als -Sondersystemgebiete- oder -Eigensystemgebiete- bezeichnet.