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Der Autor stellt kurz das US-amerikanische Haftpflichtrecht fur Aufsichtsrate, Vorstande, Geschaftsfuhrer und vergleichbare Personen dar. Bei der ausfuhrlichen Analyse des Versicherungsschutzes fur diesen Personenkreis kommt er zu dem Ergebnis, dass die D&O-Versicherung fur den einzelnen Versicherten unabdingbar ist, obwohl dieser Versicherungszweig die bei seiner Einfuhrung in ihn gelegten Erwartungen nicht erfullt hat. Die in Deutschland grundsatzlich - wenn auch nicht in den heute angebotenen Formen - zulassige Versicherung ist ohne gesetzliche Anderungen nicht geeignet, dem Sicherheitsbedurfnis der moglichen Versicherten zu genugen. Die Erfahrungen aus den USA lassen ausserdem erwarten, dass die Versicherer kaum geeignete Kalkulationsgrundlagen finden werden. Auch ein moglicher Opferschutz rechtfertigt die Einfuhrung einer solchen Versicherung nicht.
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Der Autor stellt kurz das US-amerikanische Haftpflichtrecht fur Aufsichtsrate, Vorstande, Geschaftsfuhrer und vergleichbare Personen dar. Bei der ausfuhrlichen Analyse des Versicherungsschutzes fur diesen Personenkreis kommt er zu dem Ergebnis, dass die D&O-Versicherung fur den einzelnen Versicherten unabdingbar ist, obwohl dieser Versicherungszweig die bei seiner Einfuhrung in ihn gelegten Erwartungen nicht erfullt hat. Die in Deutschland grundsatzlich - wenn auch nicht in den heute angebotenen Formen - zulassige Versicherung ist ohne gesetzliche Anderungen nicht geeignet, dem Sicherheitsbedurfnis der moglichen Versicherten zu genugen. Die Erfahrungen aus den USA lassen ausserdem erwarten, dass die Versicherer kaum geeignete Kalkulationsgrundlagen finden werden. Auch ein moglicher Opferschutz rechtfertigt die Einfuhrung einer solchen Versicherung nicht.