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Das Verbot der vertikalen Preisbindung ( 15 GWB) kann den Gestaltungsspielraum von Markenartikelherstellern im Bereich des vertikalen Marketing bedeutend einschranken. Preispflegende Massnahmen auf der Endverbraucherstufe sind Herstellern nahezu verwehrt. Die Konsequenz dieser rechtlichen Reglementierungspraxis besteht fur sie in der Gefahrdung des konsistenten Marktauftritts und des goodwill bei der Verbraucherzielgruppe. In der Arbeit wird das Preisbindungsverbot einer umfassenden Analyse unterzogen, indem eine Untersuchung der betriebswirtschaftlichen und wettbewerbspolitischen Wirkungen der Vorschrift erfolgt. Diese Grundlage ermoglicht eine Diskussion alternativer, rechtspolitischer Vorschlage zur Modifikation des 15 GWB, welche mit einem eigenen und in der Wettbewerbspolitik vollig neuen Ansatz abgeschlossen wird.
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Das Verbot der vertikalen Preisbindung ( 15 GWB) kann den Gestaltungsspielraum von Markenartikelherstellern im Bereich des vertikalen Marketing bedeutend einschranken. Preispflegende Massnahmen auf der Endverbraucherstufe sind Herstellern nahezu verwehrt. Die Konsequenz dieser rechtlichen Reglementierungspraxis besteht fur sie in der Gefahrdung des konsistenten Marktauftritts und des goodwill bei der Verbraucherzielgruppe. In der Arbeit wird das Preisbindungsverbot einer umfassenden Analyse unterzogen, indem eine Untersuchung der betriebswirtschaftlichen und wettbewerbspolitischen Wirkungen der Vorschrift erfolgt. Diese Grundlage ermoglicht eine Diskussion alternativer, rechtspolitischer Vorschlage zur Modifikation des 15 GWB, welche mit einem eigenen und in der Wettbewerbspolitik vollig neuen Ansatz abgeschlossen wird.