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Die vorliegende Arbeit greift die Problematik der rechtsformabhangigen Unternehmensbesteuerung auf und zeigt unter Anwendung der allgemein anerkannten Besteuerungsgrundsatze, dass die Belastungsunterschiede nicht begrundbar sind. Aufbauend auf dieser Einsicht werden die Steuersysteme der Bundesrepublik Deutschland sowie der ubrigen EG-Mitgliedstaaten einer naheren Analyse unterzogen. Die Entwicklung eines reformierten Steuersystems bildet den Hauptteil der Arbeit. Unter Wahrung der Rechtsformneutralitat und Beachtung der Besteuerungsgrundsatze ergibt sich ein Besteuerungssystem, das im Kern darauf beruht, den Unternehmensbeteiligten - die naturliche Person also - stets als Steuersubjekt der Unternehmensbesteuerung anzusehen. Daraus resultiert die Forderung nach Abschaffung der Korperschaftsteuer, da diese als Einkommensteuer der juristischen Person das Unternehmen und nicht die Unternehmensbeteiligten als Steuersubjekt betrachtet.
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Die vorliegende Arbeit greift die Problematik der rechtsformabhangigen Unternehmensbesteuerung auf und zeigt unter Anwendung der allgemein anerkannten Besteuerungsgrundsatze, dass die Belastungsunterschiede nicht begrundbar sind. Aufbauend auf dieser Einsicht werden die Steuersysteme der Bundesrepublik Deutschland sowie der ubrigen EG-Mitgliedstaaten einer naheren Analyse unterzogen. Die Entwicklung eines reformierten Steuersystems bildet den Hauptteil der Arbeit. Unter Wahrung der Rechtsformneutralitat und Beachtung der Besteuerungsgrundsatze ergibt sich ein Besteuerungssystem, das im Kern darauf beruht, den Unternehmensbeteiligten - die naturliche Person also - stets als Steuersubjekt der Unternehmensbesteuerung anzusehen. Daraus resultiert die Forderung nach Abschaffung der Korperschaftsteuer, da diese als Einkommensteuer der juristischen Person das Unternehmen und nicht die Unternehmensbeteiligten als Steuersubjekt betrachtet.