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Die Grundschuld wurde in den letzten Jahrzehnten zum nahezu alleinigen Sicherungsmittel des Immobiliarkredites. Infolge dieser im wesentlichen durch den Ideenreichtum der Kreditpraxis gepragten Entwicklung wurden fur die Rechtswissenschaft viele neue Fragen aufgeworfen. In besonderer Weise gilt dies fur die Rechtsfolgen der Abtretung von Sicherungsgrundschulden. Einem praktisch relevanten Teilbereich dieses Problemkreises, namlich der Frage, inwieweit dem Sicherungsgeber bei einem solchen Grundschuldubergang rechtshemmende Einreden erhalten bleiben, die ihm aufgrund des ursprunglichen Sicherungsgeschaftes gegen die Grundschuld zustanden, wendet die vorliegende Untersuchung sich zu. Ihr Anliegen ist es dabei, eine Antwort vor allem unter Berucksichtigung der gesetzesimmanenten Systematik sowie der - gerade im Sachenrecht elementar bedeutsamen - Ordnungsfunktion der Dogmatik zu entwickeln.
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Die Grundschuld wurde in den letzten Jahrzehnten zum nahezu alleinigen Sicherungsmittel des Immobiliarkredites. Infolge dieser im wesentlichen durch den Ideenreichtum der Kreditpraxis gepragten Entwicklung wurden fur die Rechtswissenschaft viele neue Fragen aufgeworfen. In besonderer Weise gilt dies fur die Rechtsfolgen der Abtretung von Sicherungsgrundschulden. Einem praktisch relevanten Teilbereich dieses Problemkreises, namlich der Frage, inwieweit dem Sicherungsgeber bei einem solchen Grundschuldubergang rechtshemmende Einreden erhalten bleiben, die ihm aufgrund des ursprunglichen Sicherungsgeschaftes gegen die Grundschuld zustanden, wendet die vorliegende Untersuchung sich zu. Ihr Anliegen ist es dabei, eine Antwort vor allem unter Berucksichtigung der gesetzesimmanenten Systematik sowie der - gerade im Sachenrecht elementar bedeutsamen - Ordnungsfunktion der Dogmatik zu entwickeln.