Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Die Religionsfreiheit als eines der altesten Menschenrechte beschaftigt die Verfassungsgerichte bis heute unvermindert. Die Tragweite dieses Rechtes erschliesst sich nur, wenn neben dem Normtext seine Interpretation durch die Verfassungsgerichte berucksichtigt wird. Vor diesem Hintergrund untersucht diese Arbeit in induktiver Weise zunachst die Rechtsprechung des osterreichischen Verfassungsgerichtshofes zur Religionsfreiheit in der Zeit von 1926 bis 1988, sodann die Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes, das erstmals 1960 und zuletzt 1989 mit diesem Thema befasst war. Dabei werden insbesondere Entwicklungen und Widerspruche aufgezeigt. Das Verstandnis dieser beiden Gerichte von der Religionsfreiheit wird schliesslich gegenubergestellt. Der Gewissensfreiheit und einigen erganzenden Ausfuhrungen zur Religionsfreiheit in der Rechtsprechung der Europaischen Kommission fur Menschenrechte sind eigene Kapitel gewidmet.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Die Religionsfreiheit als eines der altesten Menschenrechte beschaftigt die Verfassungsgerichte bis heute unvermindert. Die Tragweite dieses Rechtes erschliesst sich nur, wenn neben dem Normtext seine Interpretation durch die Verfassungsgerichte berucksichtigt wird. Vor diesem Hintergrund untersucht diese Arbeit in induktiver Weise zunachst die Rechtsprechung des osterreichischen Verfassungsgerichtshofes zur Religionsfreiheit in der Zeit von 1926 bis 1988, sodann die Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes, das erstmals 1960 und zuletzt 1989 mit diesem Thema befasst war. Dabei werden insbesondere Entwicklungen und Widerspruche aufgezeigt. Das Verstandnis dieser beiden Gerichte von der Religionsfreiheit wird schliesslich gegenubergestellt. Der Gewissensfreiheit und einigen erganzenden Ausfuhrungen zur Religionsfreiheit in der Rechtsprechung der Europaischen Kommission fur Menschenrechte sind eigene Kapitel gewidmet.