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Die Arbeit befasst sich mit der Passivlegitimation bei wettbewerbsrechtlichen Abwehranspruchen. Es wird untersucht, ob und inwieweit GmbH, Vor-GmbH und Gesellschafter bei Wettbewerbsverstossen auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden konnen. Grundlage der Erorterungen ist der weitgefasste wettbewerbsrechtliche Storerbegriff und 13 Abs. 4 UWG. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Inanspruchnahme der GmbH-Gesellschafter. Es wird aufgezeigt, dass auch der Gesellschafter fur Wettbewerbsverstosse haftbar gemacht werden kann. Die Haftung der Vor-GmbH und der Grundungsgesellschafter wird in die Untersuchung mit einbezogen. Schliesslich wird erortert, wie sich die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister auf die Haftung fur Wettbewerbsverstosse aus dem Grundungsstadium auswirkt.
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Die Arbeit befasst sich mit der Passivlegitimation bei wettbewerbsrechtlichen Abwehranspruchen. Es wird untersucht, ob und inwieweit GmbH, Vor-GmbH und Gesellschafter bei Wettbewerbsverstossen auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden konnen. Grundlage der Erorterungen ist der weitgefasste wettbewerbsrechtliche Storerbegriff und 13 Abs. 4 UWG. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Inanspruchnahme der GmbH-Gesellschafter. Es wird aufgezeigt, dass auch der Gesellschafter fur Wettbewerbsverstosse haftbar gemacht werden kann. Die Haftung der Vor-GmbH und der Grundungsgesellschafter wird in die Untersuchung mit einbezogen. Schliesslich wird erortert, wie sich die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister auf die Haftung fur Wettbewerbsverstosse aus dem Grundungsstadium auswirkt.