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Die Freiheit des Verwenders Allgemeiner Geschaftsbedingungen, seine Haftung fur Schaden der Gegenseite zu beschranken, wird durch 9,11 Nr. 7,8 AGB-Gesetz beschrankt. Der genaue Umfang dieses Inhaltskontrollmassstabs ist in Rechtsprechung und Wissenschaft stark umstritten. Die vorliegende Arbeit versucht, die zwingende Mindesthaftung in AGB durch die okonomischen Kriterien der effizienten Schadenspravention und der optimalen Absorption zu bestimmen. Methodisch beschreitet sie dabei einen neuen Weg, indem sie die okonomische Analyse des Rechts mittels der topischen Norminterpretation mit rechtsdogmatischen Auslegungsaspekten kombiniert. Zugleich geht sie durch zahlreiche Formulierungsbeispiele auf Probleme der Praxis ein, wobei unter anderem die Haftung im kaufmannischen Geschaftsverkehr und die Verantwortung fur Hilfspersonen erortert werden.
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Die Freiheit des Verwenders Allgemeiner Geschaftsbedingungen, seine Haftung fur Schaden der Gegenseite zu beschranken, wird durch 9,11 Nr. 7,8 AGB-Gesetz beschrankt. Der genaue Umfang dieses Inhaltskontrollmassstabs ist in Rechtsprechung und Wissenschaft stark umstritten. Die vorliegende Arbeit versucht, die zwingende Mindesthaftung in AGB durch die okonomischen Kriterien der effizienten Schadenspravention und der optimalen Absorption zu bestimmen. Methodisch beschreitet sie dabei einen neuen Weg, indem sie die okonomische Analyse des Rechts mittels der topischen Norminterpretation mit rechtsdogmatischen Auslegungsaspekten kombiniert. Zugleich geht sie durch zahlreiche Formulierungsbeispiele auf Probleme der Praxis ein, wobei unter anderem die Haftung im kaufmannischen Geschaftsverkehr und die Verantwortung fur Hilfspersonen erortert werden.