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Seit der Entstehung des BGB haben seine Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis immer wieder Anlass zu Kontroversen gebildet und zahlreiche wissenschaftliche Einzeluntersuchungen herausgefordert. Die vorliegende Studie versucht durch eine historische Gesamtschau, beginnend mit der Entstehung der juristischen Kunstform -Eigentum- im romischen Recht, Ursachen fur moderne Probleme aufzuzeigen. Dabei ergibt sich nicht nur, dass die Herkunft der Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis aus romischem und gemeinem Recht noch heute weithin spurbar ist und dass die Neuordnung im BGB zusatzlich neue Fragen aufgeworfen hat. Es wird auch deutlich, dass sich die historisch gesammelte Erfahrung durchaus noch fur die praktische Auslegung und Anwendung der Vorschriften nutzbar machen lasst und auch eine von ganz anderem Rechtsverstandnis ausgehende Kodifikation wie das ZGB der DDR gepragt hat.
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Seit der Entstehung des BGB haben seine Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis immer wieder Anlass zu Kontroversen gebildet und zahlreiche wissenschaftliche Einzeluntersuchungen herausgefordert. Die vorliegende Studie versucht durch eine historische Gesamtschau, beginnend mit der Entstehung der juristischen Kunstform -Eigentum- im romischen Recht, Ursachen fur moderne Probleme aufzuzeigen. Dabei ergibt sich nicht nur, dass die Herkunft der Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis aus romischem und gemeinem Recht noch heute weithin spurbar ist und dass die Neuordnung im BGB zusatzlich neue Fragen aufgeworfen hat. Es wird auch deutlich, dass sich die historisch gesammelte Erfahrung durchaus noch fur die praktische Auslegung und Anwendung der Vorschriften nutzbar machen lasst und auch eine von ganz anderem Rechtsverstandnis ausgehende Kodifikation wie das ZGB der DDR gepragt hat.