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Die Ubertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gegen Zahlung einer Leibrente kommt vor allem im Bereich kleiner und familienbezogener Unternehmen nicht selten vor. Haufig fuhrt dieser Vorgang spater zu Auseinandersetzungen mit den Finanzbehorden wegen der einkommensteuerlichen Beurteilung der Rentenzahlungen. Diese Schwierigkeiten beruhen neben unzulanglichen gesetzlichen Regelungen auf der von der Steuerrechtsprechung vorgenommenen Differenzierung zwischen einer betrieblichen Verausserungsrente, einer betrieblichen Versorgungsrente und einer privaten Versorgungsrente bzw. einer Unterhaltsrente. Hieraus ergeben sich hochst unterschiedliche steuerliche Auswirkungen mit weitreichenden und nicht immer vorhersehbaren Folgen fur die Beteiligten. Der Verfasser gelangt im Rahmen einer kritischen Wurdigung zu einer einheitlichen Behandlung derartiger Ubertragungsfalle und entwickelt ein auf Verausserungsvorgange abzielendes Gegenmodell.
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Die Ubertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gegen Zahlung einer Leibrente kommt vor allem im Bereich kleiner und familienbezogener Unternehmen nicht selten vor. Haufig fuhrt dieser Vorgang spater zu Auseinandersetzungen mit den Finanzbehorden wegen der einkommensteuerlichen Beurteilung der Rentenzahlungen. Diese Schwierigkeiten beruhen neben unzulanglichen gesetzlichen Regelungen auf der von der Steuerrechtsprechung vorgenommenen Differenzierung zwischen einer betrieblichen Verausserungsrente, einer betrieblichen Versorgungsrente und einer privaten Versorgungsrente bzw. einer Unterhaltsrente. Hieraus ergeben sich hochst unterschiedliche steuerliche Auswirkungen mit weitreichenden und nicht immer vorhersehbaren Folgen fur die Beteiligten. Der Verfasser gelangt im Rahmen einer kritischen Wurdigung zu einer einheitlichen Behandlung derartiger Ubertragungsfalle und entwickelt ein auf Verausserungsvorgange abzielendes Gegenmodell.