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Wiederholte Anschlage auf offentliche Verkehrs-, Versorgungs- und Sicherheitseinrichtungen haben den Gesetzgeber in letzter Zeit mehrfach veranlasst, den strafrechtlichen Schutz offentlicher Betriebe nicht unbetrachtlich zu erweitern. Die zentrale Norm des Deutschen Strafgesetzbuches gegen die Storung offentlicher Betriebe, 316 b, wird in der vorliegenden Arbeit erstmals monographisch aufgearbeitet. Unter Berucksichtigung der Entstehungsgeschichte und des geschutzten Rechtsgutes unterzieht der Verfasser die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Vorschrift einer wissenschaftlichen Analyse und arbeitet Kriterien heraus, die es erlauben, den noch in mehrfacher Hinsicht unklaren tatbestandlichen Anwendungsbereich sachgerecht einzugrenzen. Mit der abschliessenden Behandlung von Problemen des Allgemeinen Teils im Zusammenhang mit der Storung offentlicher Betriebe werden die hilfreichen Ausfuhrungen zu 316 b StGB in praxisnaher Weise abgerundet.
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Wiederholte Anschlage auf offentliche Verkehrs-, Versorgungs- und Sicherheitseinrichtungen haben den Gesetzgeber in letzter Zeit mehrfach veranlasst, den strafrechtlichen Schutz offentlicher Betriebe nicht unbetrachtlich zu erweitern. Die zentrale Norm des Deutschen Strafgesetzbuches gegen die Storung offentlicher Betriebe, 316 b, wird in der vorliegenden Arbeit erstmals monographisch aufgearbeitet. Unter Berucksichtigung der Entstehungsgeschichte und des geschutzten Rechtsgutes unterzieht der Verfasser die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Vorschrift einer wissenschaftlichen Analyse und arbeitet Kriterien heraus, die es erlauben, den noch in mehrfacher Hinsicht unklaren tatbestandlichen Anwendungsbereich sachgerecht einzugrenzen. Mit der abschliessenden Behandlung von Problemen des Allgemeinen Teils im Zusammenhang mit der Storung offentlicher Betriebe werden die hilfreichen Ausfuhrungen zu 316 b StGB in praxisnaher Weise abgerundet.