Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Im 311 HGB wird der Begriff der assoziierten Unternehmen definiert, wobei der unbestimmte Rechtsbegriff des -massgeblichen Einflusses- das zentrale Definitionskriterium darstellt.
Die Prazisierung und Operationalisierung dieses unbestimmten Rechtsbegriffes erfolgt anhand einer betriebswirtschaftlichen Analyse. Dabei wird zuerst der Begriff der -Einflussnahme- im Rahmen des betrieblichen Fuhrungssystems grundsatzlich erortert. Die -Massgeblichkeit- wird daraufhin als besondere Intensitatsauspragung der Einflussnahme analysiert und in Verbindung mit den betrieblichen Fuhrungsentscheidungen gebracht. Die endgultige Bestimmung eines -massgeblichen Einflusses- erfolgt auf Basis der der Beteiligungspolitik zugrundeliegenden unterschiedlichen Zielsetzung. Je nach Auspragung dieser Zielsetzung wird als letztes ein differenziertes, rechtsformspezifisches Erfassungsraster gebildet, mit dem eine Bestimmung des Vorliegens einer massgeblichen Einflussnahme moglich ist.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Im 311 HGB wird der Begriff der assoziierten Unternehmen definiert, wobei der unbestimmte Rechtsbegriff des -massgeblichen Einflusses- das zentrale Definitionskriterium darstellt.
Die Prazisierung und Operationalisierung dieses unbestimmten Rechtsbegriffes erfolgt anhand einer betriebswirtschaftlichen Analyse. Dabei wird zuerst der Begriff der -Einflussnahme- im Rahmen des betrieblichen Fuhrungssystems grundsatzlich erortert. Die -Massgeblichkeit- wird daraufhin als besondere Intensitatsauspragung der Einflussnahme analysiert und in Verbindung mit den betrieblichen Fuhrungsentscheidungen gebracht. Die endgultige Bestimmung eines -massgeblichen Einflusses- erfolgt auf Basis der der Beteiligungspolitik zugrundeliegenden unterschiedlichen Zielsetzung. Je nach Auspragung dieser Zielsetzung wird als letztes ein differenziertes, rechtsformspezifisches Erfassungsraster gebildet, mit dem eine Bestimmung des Vorliegens einer massgeblichen Einflussnahme moglich ist.