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In den 50er Jahren und Anfang der 60er Jahre verzeichnete das internationale Enteignungsrecht kraft der umfangreichen Firmenenteignungen in den Ostblockstaaten ein -Hoch- in der Rechtsprechung und Literatur. In der nachfolgenden Zeit wurde es zunehmend ruhiger um dieses Thema. Erst in jungster Zeit lenkten die franzosischen Verstaatlichungen 1982 die Aufmerksamkeit erneut auf die Anerkennungsproblematik von internationalen Enteignungen von Mitgliedschaftsrechten nationaler Aktiengesellschaften mit Gesellschaftsvermogen im Ausland. Die vorliegende Arbeit unternimmt es, unter Auswertung der deutschen wie internationalen Rechtsprechung und Literatur die bei der internationalen Enteignung von Mitgliedschaftsrechten auftretenden volkerrechtlichen wie internationalprivatrechtlichen Anerkennungsfragen kritisch zu untersuchen. Das Hauptgewicht wird dabei auf die Darstellung der internationalprivatrechtlichen Grundlagen gelegt. Hierauf aufbauend wird eine Anknupfungsregel fur die internationale Enteignung von Mitgliedschaftsrechten vorgeschlagen.
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In den 50er Jahren und Anfang der 60er Jahre verzeichnete das internationale Enteignungsrecht kraft der umfangreichen Firmenenteignungen in den Ostblockstaaten ein -Hoch- in der Rechtsprechung und Literatur. In der nachfolgenden Zeit wurde es zunehmend ruhiger um dieses Thema. Erst in jungster Zeit lenkten die franzosischen Verstaatlichungen 1982 die Aufmerksamkeit erneut auf die Anerkennungsproblematik von internationalen Enteignungen von Mitgliedschaftsrechten nationaler Aktiengesellschaften mit Gesellschaftsvermogen im Ausland. Die vorliegende Arbeit unternimmt es, unter Auswertung der deutschen wie internationalen Rechtsprechung und Literatur die bei der internationalen Enteignung von Mitgliedschaftsrechten auftretenden volkerrechtlichen wie internationalprivatrechtlichen Anerkennungsfragen kritisch zu untersuchen. Das Hauptgewicht wird dabei auf die Darstellung der internationalprivatrechtlichen Grundlagen gelegt. Hierauf aufbauend wird eine Anknupfungsregel fur die internationale Enteignung von Mitgliedschaftsrechten vorgeschlagen.