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Genomanalysen sind neue Methoden human-medizinischer Diagnostik, mit denen die Erbanlagen von Menschen auf genetisch bedingte Krankheiten und Krankheitsdispositionen hin untersucht werden konnen. Sie werden zunehmend im Rahmen von Einstellungsuntersuchungen an Arbeitnehmern durchgefuhrt. Dabei verscharfen sie das bisher weitestgehend ungeloste rechtliche Problem der Zulassigkeit solcher Einstellungsuntersuchungen. Die vorliegende Untersuchung qualifiziert die Durchfuhrung von Genomanalysen an Arbeitnehmern vor der Einstellung als eine spezielle Form der Ausubung des Fragerechts des Arbeitgebers nach der genetischen Veranlagung des Arbeitnehmers. Sie limitiert ihre Zulassigkeit durch die Losung der Kollision zwischen diesem Fragerecht des Arbeitgebers und der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers uber seine genetische Veranlagung.
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Genomanalysen sind neue Methoden human-medizinischer Diagnostik, mit denen die Erbanlagen von Menschen auf genetisch bedingte Krankheiten und Krankheitsdispositionen hin untersucht werden konnen. Sie werden zunehmend im Rahmen von Einstellungsuntersuchungen an Arbeitnehmern durchgefuhrt. Dabei verscharfen sie das bisher weitestgehend ungeloste rechtliche Problem der Zulassigkeit solcher Einstellungsuntersuchungen. Die vorliegende Untersuchung qualifiziert die Durchfuhrung von Genomanalysen an Arbeitnehmern vor der Einstellung als eine spezielle Form der Ausubung des Fragerechts des Arbeitgebers nach der genetischen Veranlagung des Arbeitnehmers. Sie limitiert ihre Zulassigkeit durch die Losung der Kollision zwischen diesem Fragerecht des Arbeitgebers und der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers uber seine genetische Veranlagung.