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Die Bezeichnung -true and fair view- wird in der Bundesrepublik Deutschland haufig stellvertretend fur die Ubersetzung der Generalnorm der 4. EG-(Bilanz-)Richtlinie in das deutsche Rechnungslegungsrecht gebraucht. Dabei herrscht weitgehende Unsicherheit uber die (originare) Bedeutung dieser Generalnorm der Rechnungslegung.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird anhand der Beantwortung dreier Fragen, die sich auf das Verhaltnis der Generalnorm zu den allgemeinen Rechnungslegungsgrundsatzen, zu Bilanzierungswahlrechten und zu speziellen Vorschriften des Gesetzes beziehen, gezeigt, dass die -true and fair view- - Forderung in England ein -overriding principle- darstellt.
Ferner werden die Grunde fur eine solche Stellung der Generalnorm aufgezeigt, d.h. es wird die hinter diesem Konzept stehende Zielsetzung beleuchtet, und neben Informationen uber im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland abweichende Bilanzierungstechniken in England wird die Ableitung des konkreten Inhalts der Generalnorm dargestellt.
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Die Bezeichnung -true and fair view- wird in der Bundesrepublik Deutschland haufig stellvertretend fur die Ubersetzung der Generalnorm der 4. EG-(Bilanz-)Richtlinie in das deutsche Rechnungslegungsrecht gebraucht. Dabei herrscht weitgehende Unsicherheit uber die (originare) Bedeutung dieser Generalnorm der Rechnungslegung.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird anhand der Beantwortung dreier Fragen, die sich auf das Verhaltnis der Generalnorm zu den allgemeinen Rechnungslegungsgrundsatzen, zu Bilanzierungswahlrechten und zu speziellen Vorschriften des Gesetzes beziehen, gezeigt, dass die -true and fair view- - Forderung in England ein -overriding principle- darstellt.
Ferner werden die Grunde fur eine solche Stellung der Generalnorm aufgezeigt, d.h. es wird die hinter diesem Konzept stehende Zielsetzung beleuchtet, und neben Informationen uber im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland abweichende Bilanzierungstechniken in England wird die Ableitung des konkreten Inhalts der Generalnorm dargestellt.