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Wenn in Zukunft Friedensmissionen der Vereinten Nationen (-Peace keeping-) zur Wahrung des Weltfriedens stattfinden, wird die Bundesrepublik Deutschland sich einer Teilnahme an diesen Massnahmen nicht langer entziehen konnen. Ausgehend von einer Darstellung des Friedenssicherungssystems der Vereinten Nationen - wie es in der Charta vorgesehen ist und wie es sich in der Praxis entwickelt hat - wird die Zulassigkeit einer Teilnahme von Bundeswehrkontingenten anhand der einschlagigen Bestimmungen des Grundgesetzes untersucht und den unterschiedlichen Rechtsstandpunkten in der verfassungsrechtlichen Literatur gegenubergestellt. Anders als ein Einsatz im Rahmen militarischer Sanktionsmassnahmen nach Kap. VII der UN-Charta wird die Verwendung deutscher Soldaten als -Blauhelme- im Ergebnis auch ohne Verfassungsanderung als weltweit zulassig angesehen. Aus Grunden der Rechtsklarheit und der politischen Verantwortung Deutschlands fur den Weltfrieden wird jedoch eine Verfassungsanderung vorgeschlagen.
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Wenn in Zukunft Friedensmissionen der Vereinten Nationen (-Peace keeping-) zur Wahrung des Weltfriedens stattfinden, wird die Bundesrepublik Deutschland sich einer Teilnahme an diesen Massnahmen nicht langer entziehen konnen. Ausgehend von einer Darstellung des Friedenssicherungssystems der Vereinten Nationen - wie es in der Charta vorgesehen ist und wie es sich in der Praxis entwickelt hat - wird die Zulassigkeit einer Teilnahme von Bundeswehrkontingenten anhand der einschlagigen Bestimmungen des Grundgesetzes untersucht und den unterschiedlichen Rechtsstandpunkten in der verfassungsrechtlichen Literatur gegenubergestellt. Anders als ein Einsatz im Rahmen militarischer Sanktionsmassnahmen nach Kap. VII der UN-Charta wird die Verwendung deutscher Soldaten als -Blauhelme- im Ergebnis auch ohne Verfassungsanderung als weltweit zulassig angesehen. Aus Grunden der Rechtsklarheit und der politischen Verantwortung Deutschlands fur den Weltfrieden wird jedoch eine Verfassungsanderung vorgeschlagen.