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Ueberpruefung Der V-Mann-Sperrung Durch Einen Neutralen Strafrichter?
Paperback

Ueberpruefung Der V-Mann-Sperrung Durch Einen Neutralen Strafrichter?

$202.99
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Der V-Mann Einsatz bei der Aufklarung schwerer Kriminalitat wird in der Bundesrepublik fur unerlasslich gehalten. Kernpunkt der strafprozessualen Problematik dieser Aufklarungsmethode ist die Vernehmung des V-Mannes als Zeuge in der Hauptverhandlung. Die Ermittlungsbehorden haben aufgrund strafprozessualer und beamtenrechtlicher Normen die Moglichkeit, durch Sperrerklarungen die personliche Vernehmung des V-Mannes zu verhindern. Nach einer Sperrerklarung kann in der Regel die Aussage des V-Mannes durch einen Zeugen vom Horensagen - z.B. die Verhorsperson des V-Mannes - oder durch ein anderes mittelbares Beweismittel in die Hauptverhandlung eingefuhrt werden, ohne dass der Angeklagte die Moglichkeit hat, dem V-Mann selbst gegenubergestellt zu werden. Gegen eine Sperrerklarung steht nach jetziger Rechtsprechung nur dem Angeklagten der Rechtsweg offen, Strafgerichte und Staatsanwaltschaft haben nach herrschender Ansicht nicht die Moglichkeit, eine Anderung der Behordenentscheidung gerichtlich zu erzwingen. Untersucht wird deshalb das gegenwartige System des Rechtsschutzes gegen Sperrerklarungen und die Moglichkeit der Einfuhrung eines neuen Verfahrens, durch das dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten das Recht einer umfassenden, aber auch raschen Uberprufung der Rechtmassigkeit einer Sperrerklarung eingeraumt und so gegebenenfalls die Vernehmung des V-Mannes im Strafprozess erreicht wird.

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Format
Paperback
Publisher
Peter Lang AG
Country
Switzerland
Date
1 October 1988
Pages
346
ISBN
9783631403945

Der V-Mann Einsatz bei der Aufklarung schwerer Kriminalitat wird in der Bundesrepublik fur unerlasslich gehalten. Kernpunkt der strafprozessualen Problematik dieser Aufklarungsmethode ist die Vernehmung des V-Mannes als Zeuge in der Hauptverhandlung. Die Ermittlungsbehorden haben aufgrund strafprozessualer und beamtenrechtlicher Normen die Moglichkeit, durch Sperrerklarungen die personliche Vernehmung des V-Mannes zu verhindern. Nach einer Sperrerklarung kann in der Regel die Aussage des V-Mannes durch einen Zeugen vom Horensagen - z.B. die Verhorsperson des V-Mannes - oder durch ein anderes mittelbares Beweismittel in die Hauptverhandlung eingefuhrt werden, ohne dass der Angeklagte die Moglichkeit hat, dem V-Mann selbst gegenubergestellt zu werden. Gegen eine Sperrerklarung steht nach jetziger Rechtsprechung nur dem Angeklagten der Rechtsweg offen, Strafgerichte und Staatsanwaltschaft haben nach herrschender Ansicht nicht die Moglichkeit, eine Anderung der Behordenentscheidung gerichtlich zu erzwingen. Untersucht wird deshalb das gegenwartige System des Rechtsschutzes gegen Sperrerklarungen und die Moglichkeit der Einfuhrung eines neuen Verfahrens, durch das dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten das Recht einer umfassenden, aber auch raschen Uberprufung der Rechtmassigkeit einer Sperrerklarung eingeraumt und so gegebenenfalls die Vernehmung des V-Mannes im Strafprozess erreicht wird.

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Peter Lang AG
Country
Switzerland
Date
1 October 1988
Pages
346
ISBN
9783631403945