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Im Zuge der Grundung der Welthandelsorganisation WTO wurde das alte machtpolitisch ausgestaltete Streitbeilegungsverfahren des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens GATT von 1947 durch ein verrechtlichtes System der Konfliktloesung abgeloest. Obwohl sich das neue Streitbeilegungsverfahren grundsatzlich bewahrt hat, hat vor allem die schwache Beteiligung von Privatpersonen und Personengruppen deutliche Kritik hervorgerufen. Die vorliegende Untersuchung dient vor diesem Hintergrund der Begrundung einiger Reformvorschlage fur die zukunftige Beteiligung Privater am WTO-Verfahren. Dazu wird das geltende WTO-Recht sowie das US-amerikanische und europaische Aussenhandelsrecht analysiert und im Zusammenhang mit Streitbeilegungsverfahren anderer internationaler Organisationen und voelkerrechtlicher Abkommen eine allgemeine Systematik und Funktionslehre der Beteiligungsrechte Privater entwickelt.
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Im Zuge der Grundung der Welthandelsorganisation WTO wurde das alte machtpolitisch ausgestaltete Streitbeilegungsverfahren des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens GATT von 1947 durch ein verrechtlichtes System der Konfliktloesung abgeloest. Obwohl sich das neue Streitbeilegungsverfahren grundsatzlich bewahrt hat, hat vor allem die schwache Beteiligung von Privatpersonen und Personengruppen deutliche Kritik hervorgerufen. Die vorliegende Untersuchung dient vor diesem Hintergrund der Begrundung einiger Reformvorschlage fur die zukunftige Beteiligung Privater am WTO-Verfahren. Dazu wird das geltende WTO-Recht sowie das US-amerikanische und europaische Aussenhandelsrecht analysiert und im Zusammenhang mit Streitbeilegungsverfahren anderer internationaler Organisationen und voelkerrechtlicher Abkommen eine allgemeine Systematik und Funktionslehre der Beteiligungsrechte Privater entwickelt.