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In der Weimarer Staatsrechtslehre war das Verhaltnis von Verfassung und einfachem Gesetz umstritten. Wahrend Gerhard Anschutz - und mit ihm die herrschende Meinung - der Verfassung keinen Vorrang einraumte, sondern sie zur Disposition des Gesetzgebers stellte, hielt Carl Schmitt die formale Sicht des Art.76 WRV fur unzutreffend, weil sie Ursache und Wirkung verkehre. Eine Sonderstellung nahm Hans Kelsen ein, der vom Stufenbau der Rechtsordnung ausgehend den Verfassungsvorrang bejahte. Die Kontroverse zwischen Anschutz und Schmitt ist noch heute von hohem rechtshistorischen Interesse, da sie ein rechtshistorisches Paradoxon ist. Denn durch den von Anschutz vertretenen Positivismus wurde auch dem Ermachtigungsgesetz der Weg geebnet, wahrend der den Positivismus bekampfende Schmitt zum Kronjuristen des Dritten Reiches aufstieg. Die Motive dieser Staatsrechtler fur ihre jeweilige Position sind daher von besonderer Bedeutung.
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In der Weimarer Staatsrechtslehre war das Verhaltnis von Verfassung und einfachem Gesetz umstritten. Wahrend Gerhard Anschutz - und mit ihm die herrschende Meinung - der Verfassung keinen Vorrang einraumte, sondern sie zur Disposition des Gesetzgebers stellte, hielt Carl Schmitt die formale Sicht des Art.76 WRV fur unzutreffend, weil sie Ursache und Wirkung verkehre. Eine Sonderstellung nahm Hans Kelsen ein, der vom Stufenbau der Rechtsordnung ausgehend den Verfassungsvorrang bejahte. Die Kontroverse zwischen Anschutz und Schmitt ist noch heute von hohem rechtshistorischen Interesse, da sie ein rechtshistorisches Paradoxon ist. Denn durch den von Anschutz vertretenen Positivismus wurde auch dem Ermachtigungsgesetz der Weg geebnet, wahrend der den Positivismus bekampfende Schmitt zum Kronjuristen des Dritten Reiches aufstieg. Die Motive dieser Staatsrechtler fur ihre jeweilige Position sind daher von besonderer Bedeutung.