Ausschuss Fuer Religionsrecht: Nachtrag Zu Band XIV (Voelkerrecht)
Werner Schubert,Akademie Fur Deutsches Recht
Ausschuss Fuer Religionsrecht: Nachtrag Zu Band XIV (Voelkerrecht)
Werner Schubert,Akademie Fur Deutsches Recht
Der Ausschuss fur Religionsrecht wurde 1938 auf Anregung von Joseph Roth, dem Leiter der katholischen Abteilung des Reichskirchenministeriums, und unter dem Vorsitz des Ministerialrats im preuss. Finanzministerium Karl Heinrich Meyer begrundet. Der Ausschuss sollte die Aufgabe haben, die wenigen nicht gebundenen Kirchenrechtslehrer und Kenner des kanonischen Rechts auf dem Boden des Nationalsozialismus zusammenzufuhren , junge nationalsozialistische Juristen fur Kirchenrecht und Kirchenpolitik zu interessieren , durch wissenschaftliche Arbeiten die nationalsozialistische Kirchenpolitik zu unterstutzen und den Kanonisten und Kurialisten zu entgegnen . In Wirklichkeit leistete der Ausschuss - auf der Basis des bestehenden nationalsozialistischen Staates - eine ernsthafte wissenschaftliche Durchdringung der von ihm behandelten Rechtsgebiete. Aus diesem Grund wurde der Ausschuss in der kurzen Zeit seines Bestehens und noch daruber hinaus zum Mittelpunkt der Wissenschaft vom Staatskirchenrecht im Dritten Reich. Zuruckzufuhren ist dies vor allem auf die Kirchenrechtler Hans Barion, Ernst Forsthoff, Johannes Heckel und Werner Weber, aber auch auf Beamte des Reichskirchenministeriums wie Erich Ruppel, Julius Stahn, Leiter der Ev. Ministerialabteilung, und Albrecht Stalmann.
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