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Die EU strebt eine ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftslebens, bestandiges, nichtinflationares und umweltvertragliches Wachstum, einen hohen Grad an Konvergenz und hohes Beschaftigungsniveau an. Durch die Vereinigung der Mitgliedstaaten zu einem Binnenmarkt soll eine Steigerung der Wohlfahrt herbeigefuhrt werden, die Wirtschaftssubjekten ermoeglicht zu agieren, ohne durch Rechtsordnungen und Staatsgrenzen behindert zu werden. Die Grundfreiheiten stehen daher im Fokus der Analyse. Nach der Untersuchung, welche Anforderungen an eine wohlfahrtsfoerdernde, binnenmarktkonforme Unternehmensbesteuerung zu stellen sind, werden die Ergebnisse zur Auslegung der Niederlassungs- und der Kapitalverkehrsfreiheit herangezogen, um Inhalt und Reichweite der Grundfreiheiten zu bestimmen. Die Auslegung der Grundfreiheiten einiger EuGH-Urteile werden einer oekonomischen Beurteilung unterzogen. Die gewonnenen Erkenntnisse werden sodann herangezogen, um ausgewahlte Aspekte der Unternehmensbesteuerung hinsichtlich ihrer Europarechts- und Binnenmarktkonformitat zu wurdigen.
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Die EU strebt eine ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftslebens, bestandiges, nichtinflationares und umweltvertragliches Wachstum, einen hohen Grad an Konvergenz und hohes Beschaftigungsniveau an. Durch die Vereinigung der Mitgliedstaaten zu einem Binnenmarkt soll eine Steigerung der Wohlfahrt herbeigefuhrt werden, die Wirtschaftssubjekten ermoeglicht zu agieren, ohne durch Rechtsordnungen und Staatsgrenzen behindert zu werden. Die Grundfreiheiten stehen daher im Fokus der Analyse. Nach der Untersuchung, welche Anforderungen an eine wohlfahrtsfoerdernde, binnenmarktkonforme Unternehmensbesteuerung zu stellen sind, werden die Ergebnisse zur Auslegung der Niederlassungs- und der Kapitalverkehrsfreiheit herangezogen, um Inhalt und Reichweite der Grundfreiheiten zu bestimmen. Die Auslegung der Grundfreiheiten einiger EuGH-Urteile werden einer oekonomischen Beurteilung unterzogen. Die gewonnenen Erkenntnisse werden sodann herangezogen, um ausgewahlte Aspekte der Unternehmensbesteuerung hinsichtlich ihrer Europarechts- und Binnenmarktkonformitat zu wurdigen.