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Globalisierung und Verstarkung der Handelsbeziehungen der Unternehmen zum Ausland rucken die Frage nach der Strafbarkeit von Taten mit Auslandsbezug immer mehr in den Mittelpunkt. Die Arbeit befasst sich deshalb mit der Frage der Strafbarkeit von Auslandstaten und dem aktiven Personalitatsprinzip im Internationalen Strafrecht. Untersucht werden nicht nur das Kernstrafrecht, sondern auch die strafrechtlichen Nebengesetze wie das Aussenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz. Die kritische Frage nach den Legitimationsgrundlagen fuhrt u.a. zum Voelkerrecht. Die Autorin gelangt zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber wegen der Staatenvielfalt und dem allgemeinen voelkerrechtlichen Gebot der gegenseitigen Rucksichtsnahme zur restriktiven Anwendung seines Strafrechts verpflichtet ist. Die Strafgewaltserstreckung gegenuber dem Tater wird gemessen an dem verfassungsrechtlich verankerten Schuldprinzip. Darin sieht die Autorin den wesentlichen Ansatz fur eine (Straf-)Verteidigung.
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Globalisierung und Verstarkung der Handelsbeziehungen der Unternehmen zum Ausland rucken die Frage nach der Strafbarkeit von Taten mit Auslandsbezug immer mehr in den Mittelpunkt. Die Arbeit befasst sich deshalb mit der Frage der Strafbarkeit von Auslandstaten und dem aktiven Personalitatsprinzip im Internationalen Strafrecht. Untersucht werden nicht nur das Kernstrafrecht, sondern auch die strafrechtlichen Nebengesetze wie das Aussenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz. Die kritische Frage nach den Legitimationsgrundlagen fuhrt u.a. zum Voelkerrecht. Die Autorin gelangt zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber wegen der Staatenvielfalt und dem allgemeinen voelkerrechtlichen Gebot der gegenseitigen Rucksichtsnahme zur restriktiven Anwendung seines Strafrechts verpflichtet ist. Die Strafgewaltserstreckung gegenuber dem Tater wird gemessen an dem verfassungsrechtlich verankerten Schuldprinzip. Darin sieht die Autorin den wesentlichen Ansatz fur eine (Straf-)Verteidigung.