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Der Arzt steht im Zentrum des Spannungsverhaltnisses, das sich zwischen seiner traditionellen Pflicht zur Lebenserhaltung und dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten auftut. Obwohl Fragen der Sterbehilfe seit Beginn der 70er Jahre heftig diskutiert werden, scheint die Verunsicherung von AErzten und Patienten in den zuruckliegenden Jahren eher zu- als abgenommen zu haben. Die unubersehbar gewordene Zahl von Formularvordrucken fur Patiententestamente, die uberall erhaltlich sind, legt hiervon eindrucksvoll Zeugnis ab. Dennoch hat der Gesetzgeber bislang davon abgesehen, die Grenzen des arztlichen Behandlungsauftrages gesetzlich zu regeln. Die vorliegende Untersuchung fuhrt die Problematik der arztlichen Sterbehilfe einer methodisch konsistenten, aber auch in der Praxis umsetzbaren Loesung zu. Dabei werden auch die Entscheidungsbefugnisse der gesetzlichen Vertreter eines sterbenden Patienten eroertert sowie dessen Moeglichkeiten, im Wege der Vorausverfugung Einfluss auf die Entscheidung von Arzt und/ oder Betreuer zu nehmen.
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Der Arzt steht im Zentrum des Spannungsverhaltnisses, das sich zwischen seiner traditionellen Pflicht zur Lebenserhaltung und dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten auftut. Obwohl Fragen der Sterbehilfe seit Beginn der 70er Jahre heftig diskutiert werden, scheint die Verunsicherung von AErzten und Patienten in den zuruckliegenden Jahren eher zu- als abgenommen zu haben. Die unubersehbar gewordene Zahl von Formularvordrucken fur Patiententestamente, die uberall erhaltlich sind, legt hiervon eindrucksvoll Zeugnis ab. Dennoch hat der Gesetzgeber bislang davon abgesehen, die Grenzen des arztlichen Behandlungsauftrages gesetzlich zu regeln. Die vorliegende Untersuchung fuhrt die Problematik der arztlichen Sterbehilfe einer methodisch konsistenten, aber auch in der Praxis umsetzbaren Loesung zu. Dabei werden auch die Entscheidungsbefugnisse der gesetzlichen Vertreter eines sterbenden Patienten eroertert sowie dessen Moeglichkeiten, im Wege der Vorausverfugung Einfluss auf die Entscheidung von Arzt und/ oder Betreuer zu nehmen.