Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Die Verbrauchsguterkaufrichtlinie 1999/44/EG betrifft einen Kernbereich des deutschen Schuldrechts: Der Eingriff in das Gewahrleistungsrecht beeinflusst auch das damit eng verwobene allgemeine Schuldrecht. Die Richtlinie wird vom Gesetzgeber zum Anlass genommen, das deutsche Schuldrecht grundlegend zu reformieren. Schwerpunkt dieser Arbeit bilden die Auswirkungen der Richtlinie auf den Schadensersatz beim Kauf. Nach einer Einfuhrung in den Inhalt der Richtlinie werden die deutschen Schadensersatzanspruche beim Kauf im einzelnen kurz dargestellt. Dabei wird jeweils untersucht, welche AEnderungen bei der Umsetzung der Richtlinie erforderlich sind. Anschliessend werden die Umsetzungsentwurfe des Gesetzgebers diskutiert, die bezuglich des Schadensersatzes inhaltlich weit uber die Erfordernisse der Richtlinienumsetzung hinausgehen.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Die Verbrauchsguterkaufrichtlinie 1999/44/EG betrifft einen Kernbereich des deutschen Schuldrechts: Der Eingriff in das Gewahrleistungsrecht beeinflusst auch das damit eng verwobene allgemeine Schuldrecht. Die Richtlinie wird vom Gesetzgeber zum Anlass genommen, das deutsche Schuldrecht grundlegend zu reformieren. Schwerpunkt dieser Arbeit bilden die Auswirkungen der Richtlinie auf den Schadensersatz beim Kauf. Nach einer Einfuhrung in den Inhalt der Richtlinie werden die deutschen Schadensersatzanspruche beim Kauf im einzelnen kurz dargestellt. Dabei wird jeweils untersucht, welche AEnderungen bei der Umsetzung der Richtlinie erforderlich sind. Anschliessend werden die Umsetzungsentwurfe des Gesetzgebers diskutiert, die bezuglich des Schadensersatzes inhaltlich weit uber die Erfordernisse der Richtlinienumsetzung hinausgehen.