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In letzter Zeit ruckt das Phanomen Diskriminierung unter Arbeitnehmern immer starker in den Blickpunkt betrieblicher, soziologischer und rechtlicher Betrachtungen. Unter dem Aspekt der Diskriminierung durch Arbeitnehmer bemuht sich diese Untersuchung um die Loesung einer Grundfrage des Arbeitsrechts, namlich, ob zwischen den Arbeitnehmern einer Betriebsgemeinschaft vertragliche Beziehungen bestehen. Die Arbeit pruft, ob das betriebliche Gemeinschaftsverhaltnis als Gesellschaft, als Rechtsgemeinschaft oder als Interessengemeinschaft zu verstehen ist oder ob das Betriebsverfassungsgesetz ein gesetzliches Schuldverhaltnis zwischen Arbeitnehmern begrundet. Die Arbeit lehnt alle diese Konstruktionen ab, um den Individualarbeitsvertrag zugleich als Vertrag mit Schutzwirkung zu verstehen. Auf dieser Grundlage kommt die Untersuchung im Falle der Diskriminierung auch zu vertraglichen Anspruchen der Arbeitnehmer gegeneinander. Daneben betrachtet sie die Diskriminierung als Verletzung des Allgemeinen Persoenlichkeitsrechts und begrundet so auch eine deliktische Haftung. Schliesslich weist die Studie auf die verschiedenen Reaktionsmoeglichkeiten der Beseitigung und Verhinderung der Diskriminierung durch Arbeitnehmer hin.
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In letzter Zeit ruckt das Phanomen Diskriminierung unter Arbeitnehmern immer starker in den Blickpunkt betrieblicher, soziologischer und rechtlicher Betrachtungen. Unter dem Aspekt der Diskriminierung durch Arbeitnehmer bemuht sich diese Untersuchung um die Loesung einer Grundfrage des Arbeitsrechts, namlich, ob zwischen den Arbeitnehmern einer Betriebsgemeinschaft vertragliche Beziehungen bestehen. Die Arbeit pruft, ob das betriebliche Gemeinschaftsverhaltnis als Gesellschaft, als Rechtsgemeinschaft oder als Interessengemeinschaft zu verstehen ist oder ob das Betriebsverfassungsgesetz ein gesetzliches Schuldverhaltnis zwischen Arbeitnehmern begrundet. Die Arbeit lehnt alle diese Konstruktionen ab, um den Individualarbeitsvertrag zugleich als Vertrag mit Schutzwirkung zu verstehen. Auf dieser Grundlage kommt die Untersuchung im Falle der Diskriminierung auch zu vertraglichen Anspruchen der Arbeitnehmer gegeneinander. Daneben betrachtet sie die Diskriminierung als Verletzung des Allgemeinen Persoenlichkeitsrechts und begrundet so auch eine deliktische Haftung. Schliesslich weist die Studie auf die verschiedenen Reaktionsmoeglichkeiten der Beseitigung und Verhinderung der Diskriminierung durch Arbeitnehmer hin.