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Diese Arbeit stellt die erste umfassende Auseinandersetzung mit dem 1933 eingefuhrten Sicherungsverfahren dar. Neben Rechtsnatur, Notwendigkeit und Berechtigung werden die Zulassigkeitsvoraussetzungen des Sicherungsverfahrens und dessen verfahrensrechtliche Besonderheiten gegenuber dem allgemeinen Strafverfahren eroertert. Die seit 1933 nahezu unverandert geltende verfahrensrechtliche Regelung berucksichtigt in keiner Weise das materiell-rechtliche Ziel der Spezialpravention. Infolge dieses unbefriedigenden Rechtszustandes legt die Autorin einen vollstandig kommentierten Gesetzesentwurf zur Reform des Sicherungsverfahrens vor, der zahlreiche Anregungen aus der Reformdiskussion zum allgemeinen Strafverfahren aufgreift und de lege ferenda eine Zweiteilung der Sicherungshauptverhandlung vorsieht.
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Diese Arbeit stellt die erste umfassende Auseinandersetzung mit dem 1933 eingefuhrten Sicherungsverfahren dar. Neben Rechtsnatur, Notwendigkeit und Berechtigung werden die Zulassigkeitsvoraussetzungen des Sicherungsverfahrens und dessen verfahrensrechtliche Besonderheiten gegenuber dem allgemeinen Strafverfahren eroertert. Die seit 1933 nahezu unverandert geltende verfahrensrechtliche Regelung berucksichtigt in keiner Weise das materiell-rechtliche Ziel der Spezialpravention. Infolge dieses unbefriedigenden Rechtszustandes legt die Autorin einen vollstandig kommentierten Gesetzesentwurf zur Reform des Sicherungsverfahrens vor, der zahlreiche Anregungen aus der Reformdiskussion zum allgemeinen Strafverfahren aufgreift und de lege ferenda eine Zweiteilung der Sicherungshauptverhandlung vorsieht.