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Mit der prinzipiellen Trennung von Kapital und Fuhrung im Recht der korporationsrechtlichen Organisationsformen trat die grundsatzliche Frage des Interessenausgleichs zwischen Leitungsorgan, Gesellschaftern, Glaubigern und allgemeinem Rechtsverkehr in den Vordergrund. Im Schnittfeld all dieser Interessen steht das Leitungsorgan und hat fur den entsprechenden Ausgleich zu sorgen, wobei auch die eigenen Haftungsrisiken nicht unerheblich sind. Ein fur die Unternehmensleitung in England und Deutschland gleichermassen nur schwer kalkulierbares Haftungspotenzial ergab sich in der jungsten Vergangenheit aus dem Jahr-2000-Problem. Dieses nutzt die Untersuchung zur Illustrierung der bisher zum Teil erheblichen Gegensatze bei der zivilrechtlichen Haftung von Leitungsorganen in den beiden Rechtsordnungen und entwickelt im Rahmen einer funktionalen Rechtvergleichung allgemeine Vorschlage zur Rechtsentwicklung.
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Mit der prinzipiellen Trennung von Kapital und Fuhrung im Recht der korporationsrechtlichen Organisationsformen trat die grundsatzliche Frage des Interessenausgleichs zwischen Leitungsorgan, Gesellschaftern, Glaubigern und allgemeinem Rechtsverkehr in den Vordergrund. Im Schnittfeld all dieser Interessen steht das Leitungsorgan und hat fur den entsprechenden Ausgleich zu sorgen, wobei auch die eigenen Haftungsrisiken nicht unerheblich sind. Ein fur die Unternehmensleitung in England und Deutschland gleichermassen nur schwer kalkulierbares Haftungspotenzial ergab sich in der jungsten Vergangenheit aus dem Jahr-2000-Problem. Dieses nutzt die Untersuchung zur Illustrierung der bisher zum Teil erheblichen Gegensatze bei der zivilrechtlichen Haftung von Leitungsorganen in den beiden Rechtsordnungen und entwickelt im Rahmen einer funktionalen Rechtvergleichung allgemeine Vorschlage zur Rechtsentwicklung.