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Immer wieder wird in der OEffentlichkeit die Thematik zulassiger Sterbehilfe thematisiert. Dabei geht es meistens um die Frage der Zulassigkeit der Sterbehilfe auf ausdrucklichen Wunsch des todkranken Patienten, beispielsweise durch die Gabe von Gift. Im Mittelpunkt steht dabei das Spannungsverhaltnis des erklarten Sterbenswunsches des Patienten und der strafrechtlichen Sanktion solcher Sterbehilfe nach dem StGB. In dieser Arbeit soll beleuchtet werden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Behandlungsabbruch, als Form passiver Sterbehilfe, bei Patienten zulassig ist, die am apallischem Syndrom leiden ( Wachkomapatienten ). Solche Patienten koennen oft jahrelang im Wachkoma liegen und sind vollstandig von der medizinischen Betreuung und Apparatur abhangig. Sie haben zum Zeitpunkt der Entscheidung keine Moeglichkeit mehr, sich selbst zu dieser Frage zu aussern. Daher wird ebenfalls untersucht, wie das Selbstbestimmungsrecht des Patienten in diesen Fallen durch Patientenverfugungen und Vorsorgevollmachten gesichert werden kann. Schliesslich soll es um die Frage gehen, ob eine gesetzliche Regelung nicht in diesem Bereich fur Rechtssicherheit sorgen koennte.
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Immer wieder wird in der OEffentlichkeit die Thematik zulassiger Sterbehilfe thematisiert. Dabei geht es meistens um die Frage der Zulassigkeit der Sterbehilfe auf ausdrucklichen Wunsch des todkranken Patienten, beispielsweise durch die Gabe von Gift. Im Mittelpunkt steht dabei das Spannungsverhaltnis des erklarten Sterbenswunsches des Patienten und der strafrechtlichen Sanktion solcher Sterbehilfe nach dem StGB. In dieser Arbeit soll beleuchtet werden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Behandlungsabbruch, als Form passiver Sterbehilfe, bei Patienten zulassig ist, die am apallischem Syndrom leiden ( Wachkomapatienten ). Solche Patienten koennen oft jahrelang im Wachkoma liegen und sind vollstandig von der medizinischen Betreuung und Apparatur abhangig. Sie haben zum Zeitpunkt der Entscheidung keine Moeglichkeit mehr, sich selbst zu dieser Frage zu aussern. Daher wird ebenfalls untersucht, wie das Selbstbestimmungsrecht des Patienten in diesen Fallen durch Patientenverfugungen und Vorsorgevollmachten gesichert werden kann. Schliesslich soll es um die Frage gehen, ob eine gesetzliche Regelung nicht in diesem Bereich fur Rechtssicherheit sorgen koennte.