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Die Arbeit behandelt die Rechtsstellung des Betroffenen nach Art. 44 Abs. 2, S. 1 GG und den entsprechenden Regelungen in den Landerverfassungen im Vergleich zur Rechtsstellung des Beschuldigten im Strafverfahren. Das Rechtsproblem des Betroffenen im parlamentarischen Untersuchungsverfahren liegt aufgrund der Verweisung in Art. 44 Abs. 2, S. 1 GG im Schnittpunkt zwischen dem Verfassungs- und Strafprozessrecht. Die Gegenuberstellung beider Verfahren berucksichtigt die Funktionsfahigkeit des verfassungsrechtlich abgesicherten Untersuchungsverfahrens einerseits und die Grundlagen des Strafverfahrensrechtes andererseits. Die UEbernahme strafverfahrensrechtlicher Vorschriften in das parlamentarische Untersuchungsverfahren fuhrt zur Optimierung der Rechtsstellung des Betroffenen im Verfahren und zu einer Definition des von einer parlamentarischen Untersuchung nach Art. 44 GG betroffenen Personenkreises.
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Die Arbeit behandelt die Rechtsstellung des Betroffenen nach Art. 44 Abs. 2, S. 1 GG und den entsprechenden Regelungen in den Landerverfassungen im Vergleich zur Rechtsstellung des Beschuldigten im Strafverfahren. Das Rechtsproblem des Betroffenen im parlamentarischen Untersuchungsverfahren liegt aufgrund der Verweisung in Art. 44 Abs. 2, S. 1 GG im Schnittpunkt zwischen dem Verfassungs- und Strafprozessrecht. Die Gegenuberstellung beider Verfahren berucksichtigt die Funktionsfahigkeit des verfassungsrechtlich abgesicherten Untersuchungsverfahrens einerseits und die Grundlagen des Strafverfahrensrechtes andererseits. Die UEbernahme strafverfahrensrechtlicher Vorschriften in das parlamentarische Untersuchungsverfahren fuhrt zur Optimierung der Rechtsstellung des Betroffenen im Verfahren und zu einer Definition des von einer parlamentarischen Untersuchung nach Art. 44 GG betroffenen Personenkreises.