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Die Arbeit geht der Frage nach, wie sich der Strafvollzug in Deutschland zwischen 1870 und 1927 gestaltete. Obwohl eine reichsrechtliche Regelung nicht zustande kam, erfolgte der Strafvollzug in den Bundesstaaten bzw. Landern nach einheitlichen Kriterien entsprechend den vom Bundesrat 1897 und den vom Reichsrat 1923 verabschiedeten Grundsatzen fur den Vollzug von Freiheitsstrafen. In dieser Arbeit wird aufgezeigt, welche Hindernisse und Schwierigkeiten sich dem Erlass eines Reichsstrafvollzugsgesetzes entgegenstellten.
Die Autorin geht neben der Entwicklung in Deutschland auch exemplarisch auf die Umsetzung der Grundsatze in Preussen, Bayern und Hamburg ein. Es wurden dabei auch Aufzeichnungen in den Akten des Reichsjustizamtes bzw. Reichsjustizministeriums und in den Akten der Landesarchive der Lander untersucht und ausgewertet.
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Die Arbeit geht der Frage nach, wie sich der Strafvollzug in Deutschland zwischen 1870 und 1927 gestaltete. Obwohl eine reichsrechtliche Regelung nicht zustande kam, erfolgte der Strafvollzug in den Bundesstaaten bzw. Landern nach einheitlichen Kriterien entsprechend den vom Bundesrat 1897 und den vom Reichsrat 1923 verabschiedeten Grundsatzen fur den Vollzug von Freiheitsstrafen. In dieser Arbeit wird aufgezeigt, welche Hindernisse und Schwierigkeiten sich dem Erlass eines Reichsstrafvollzugsgesetzes entgegenstellten.
Die Autorin geht neben der Entwicklung in Deutschland auch exemplarisch auf die Umsetzung der Grundsatze in Preussen, Bayern und Hamburg ein. Es wurden dabei auch Aufzeichnungen in den Akten des Reichsjustizamtes bzw. Reichsjustizministeriums und in den Akten der Landesarchive der Lander untersucht und ausgewertet.