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Am 17. Juli 1998 wurde in Rom ein Statut beschlossen, das die Tur zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) oeffnet. Der IStGH will die Straflosigkeit schwerster Verletzungen der Menschenrechte verhindern und die Bestrafung der Tater auch bei hoheitlichem Tatigwerden sicherstellen. Vor diesem Hintergrund zeigt die Arbeit das zwischen (Voelkerstraf-) Recht und Politik bestehende Spannungsverhaltnis auf. Zur Einfuhrung in die Thematik wird das Problemfeld Voelkerrecht und Strafe eroertert und dadurch die Grundlage fur die weitere Betrachtung geschaffen. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die zu bejahende Frage, ob auf der Grundlage des Statuts von Rom ein unabhangig, unparteiisch und effektiv arbeitender IStGH errichtet werden kann.
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Am 17. Juli 1998 wurde in Rom ein Statut beschlossen, das die Tur zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) oeffnet. Der IStGH will die Straflosigkeit schwerster Verletzungen der Menschenrechte verhindern und die Bestrafung der Tater auch bei hoheitlichem Tatigwerden sicherstellen. Vor diesem Hintergrund zeigt die Arbeit das zwischen (Voelkerstraf-) Recht und Politik bestehende Spannungsverhaltnis auf. Zur Einfuhrung in die Thematik wird das Problemfeld Voelkerrecht und Strafe eroertert und dadurch die Grundlage fur die weitere Betrachtung geschaffen. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die zu bejahende Frage, ob auf der Grundlage des Statuts von Rom ein unabhangig, unparteiisch und effektiv arbeitender IStGH errichtet werden kann.