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Das vielfach uber Krieg und Frieden entscheidende Spannungsfeld zwischen den beiden Ausnahmen vom voelkerrechtlichen Verbot des Einsatzes militarischer Gewalt in zwischenstaatlichen Beziehungen wird gepragt von zwei Grundsaulen: dem individuellen Notwehrrecht eines angegriffenen Staates steht die kollektive Verantwortung der in der UN und ihren Organen zusammengefassten globalen Voelkergemeinschaft gegenuber. Dabei ist das Recht zur Selbstverteidigung nach der UN-Charta zeitlichen Beschrankungen unterworfen. Es kann nur provisorisch, subsidiar und kontrolliert zur Anwendung kommen, bis der primar zustandige UN-Sicherheitsrat die erforderlichen Massnahmen ergreift. Die Arbeit bemuht sich um eine Definition dieses Zeitpunkts. Sie stellt dabei neuere Entwicklungen in der Voelkerrechtspraxis in den Mittelpunkt. Denn weil der Sicherheitsrat nicht uber die von der Charta vorgesehenen eigenen Streitkrafte verfugt, ist er dazu ubergegangen, einzelne Mitgliedstaaten zur Umsetzung seiner Beschlusse zu ermachtigen.
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Das vielfach uber Krieg und Frieden entscheidende Spannungsfeld zwischen den beiden Ausnahmen vom voelkerrechtlichen Verbot des Einsatzes militarischer Gewalt in zwischenstaatlichen Beziehungen wird gepragt von zwei Grundsaulen: dem individuellen Notwehrrecht eines angegriffenen Staates steht die kollektive Verantwortung der in der UN und ihren Organen zusammengefassten globalen Voelkergemeinschaft gegenuber. Dabei ist das Recht zur Selbstverteidigung nach der UN-Charta zeitlichen Beschrankungen unterworfen. Es kann nur provisorisch, subsidiar und kontrolliert zur Anwendung kommen, bis der primar zustandige UN-Sicherheitsrat die erforderlichen Massnahmen ergreift. Die Arbeit bemuht sich um eine Definition dieses Zeitpunkts. Sie stellt dabei neuere Entwicklungen in der Voelkerrechtspraxis in den Mittelpunkt. Denn weil der Sicherheitsrat nicht uber die von der Charta vorgesehenen eigenen Streitkrafte verfugt, ist er dazu ubergegangen, einzelne Mitgliedstaaten zur Umsetzung seiner Beschlusse zu ermachtigen.