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Seit dem Beginn des israelisch-palastinensischen Friedensprozesses im Herbst 1993 hat sich sowohl in tatsachlicher und rechtlicher Hinsicht in der West Bank und Gaza vieles verandert.
Die in funf Abschnitten aufgebaute Arbeit befasst sich zunachst mit den historischen Hintergrunden und der aktuellen Einbettung des Themas. Der zweite Abschnitt ist einer kurzen Einfuhrung in das voelkerrechtliche Recht der Besetzung gewidmet. Im dritten Abschnitt wird als Ausgangspunkt die Anwendbarkeit des voelkerrechtlichen Besetzungsrechts auf die von Israel besetzten Gebiete bis zum Inkrafttreten der Interimsabkommen und damit des neuen und besonderen Regimes festgestellt. Es folgt der Schwerpunkt der Untersuchung, in dem die rechtliche Ausgestaltung der Interimsphase vom Osloer Abkommen im September 1993 bis zum Wye River Memorandum vom Oktober 1998 in der West Bank und Gaza dargestellt wird. Der funfte Abschnitt ist wieder mit dem voelkerrechtlichen Recht der Besetzung und hier insbesondere mit der Frage befasst, ob und gegebenenfalls wie weit die allgemeinen voelkerrechtlichen Regelungen durch die Interimsabkommen und die anderen rechtlichen Instrumente verdrangt bzw. diesen Grenzen gesetzt werden.
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Seit dem Beginn des israelisch-palastinensischen Friedensprozesses im Herbst 1993 hat sich sowohl in tatsachlicher und rechtlicher Hinsicht in der West Bank und Gaza vieles verandert.
Die in funf Abschnitten aufgebaute Arbeit befasst sich zunachst mit den historischen Hintergrunden und der aktuellen Einbettung des Themas. Der zweite Abschnitt ist einer kurzen Einfuhrung in das voelkerrechtliche Recht der Besetzung gewidmet. Im dritten Abschnitt wird als Ausgangspunkt die Anwendbarkeit des voelkerrechtlichen Besetzungsrechts auf die von Israel besetzten Gebiete bis zum Inkrafttreten der Interimsabkommen und damit des neuen und besonderen Regimes festgestellt. Es folgt der Schwerpunkt der Untersuchung, in dem die rechtliche Ausgestaltung der Interimsphase vom Osloer Abkommen im September 1993 bis zum Wye River Memorandum vom Oktober 1998 in der West Bank und Gaza dargestellt wird. Der funfte Abschnitt ist wieder mit dem voelkerrechtlichen Recht der Besetzung und hier insbesondere mit der Frage befasst, ob und gegebenenfalls wie weit die allgemeinen voelkerrechtlichen Regelungen durch die Interimsabkommen und die anderen rechtlichen Instrumente verdrangt bzw. diesen Grenzen gesetzt werden.