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Der vom Wasserrechtsausschuss der Akademie fur Deutsches Recht erarbeitete Entwurf eines Reichswassergesetzes von Marz 1941 stellte vor dem Hintergrund der bis dahin erfolglosen reichsrechtlichen Reformbestrebungen und der stark divergierenden landesrechtlichen Regelungen einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zur Vereinheitlichung des Wasserrechts in Deutschland dar. Als Ausgangspunkt fur die Ausschussarbeiten zeichnet die Untersuchung die Entstehung des Preussischen Wassergesetzes von 1913 und die Reformversuche auf Reichsebene nach. Anhand der unveroeffentlichten Stenogramme werden Verlauf und Gegenstand der Beratungen dargestellt. Im Mittelpunkt steht die Neuordnung der Gewasserbenutzungen unter besonderer Berucksichtigung der rechtsdogmatischen Einordnung der Rechtsinstitute Gemeingebrauch und Sondergebrauch, die durch die nationalsozialistische Forderung nach einer Bekampfung des subjektiven oeffentlichen Rechts massgeblich beeinflusst wurde.
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Der vom Wasserrechtsausschuss der Akademie fur Deutsches Recht erarbeitete Entwurf eines Reichswassergesetzes von Marz 1941 stellte vor dem Hintergrund der bis dahin erfolglosen reichsrechtlichen Reformbestrebungen und der stark divergierenden landesrechtlichen Regelungen einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zur Vereinheitlichung des Wasserrechts in Deutschland dar. Als Ausgangspunkt fur die Ausschussarbeiten zeichnet die Untersuchung die Entstehung des Preussischen Wassergesetzes von 1913 und die Reformversuche auf Reichsebene nach. Anhand der unveroeffentlichten Stenogramme werden Verlauf und Gegenstand der Beratungen dargestellt. Im Mittelpunkt steht die Neuordnung der Gewasserbenutzungen unter besonderer Berucksichtigung der rechtsdogmatischen Einordnung der Rechtsinstitute Gemeingebrauch und Sondergebrauch, die durch die nationalsozialistische Forderung nach einer Bekampfung des subjektiven oeffentlichen Rechts massgeblich beeinflusst wurde.