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Ist der oeffentlich-rechtliche Rundfunk zur Sportberichterstattung verpflichtet? Das Ob und Wie dieser Frage ist hochaktuell und umstritten. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen meist Probleme der zuschauerattraktiven Sportarten wie Fussball, Formel 1 und Boxen. So stellt sich die Frage nach der UEbertragung wichtiger Sportereignisse exklusiv im Pay-TV. Daneben geht es aber auch um die Breite des Sportspektrums, etwa Freizeitsport, Behindertensport oder Sportpolitik. Dabei interessiert vor allem, ob der oeffentlich-rechtliche Rundfunk berechtigt oder gar verpflichtet ist, uber den Sport in seiner gesamten Bandbreite zu berichten. In dieser Untersuchung klart der Autor, inwieweit der oeffentlich-rechtliche Rundfunk gehalten ist, im Sinne des klassischen Programmauftrags ein umfassendes Bild der Sportwirklichkeit zu vermitteln. Eine spezielle Funktion bei der Sportberichterstattung ware zugleich eine weitere Legitimationsgrundlage fur die Gebuhrenfinanzierung und die starke Rolle der OEffentlich-Rechtlichen im dualen System. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Sport ganz zweifellos zu dem Bereich gehoert, uber den umfassend berichtet werden muss. Dies lasst sich nicht unter Verzicht auf sportliche Grossereignisse verwirklichen. Im Rahmen seiner Programmautonomie hat der oeffentlich-rechtliche Rundfunk aber daruber hinaus selbst zu befinden, wie er seine Aufgabe erfullt.
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Ist der oeffentlich-rechtliche Rundfunk zur Sportberichterstattung verpflichtet? Das Ob und Wie dieser Frage ist hochaktuell und umstritten. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen meist Probleme der zuschauerattraktiven Sportarten wie Fussball, Formel 1 und Boxen. So stellt sich die Frage nach der UEbertragung wichtiger Sportereignisse exklusiv im Pay-TV. Daneben geht es aber auch um die Breite des Sportspektrums, etwa Freizeitsport, Behindertensport oder Sportpolitik. Dabei interessiert vor allem, ob der oeffentlich-rechtliche Rundfunk berechtigt oder gar verpflichtet ist, uber den Sport in seiner gesamten Bandbreite zu berichten. In dieser Untersuchung klart der Autor, inwieweit der oeffentlich-rechtliche Rundfunk gehalten ist, im Sinne des klassischen Programmauftrags ein umfassendes Bild der Sportwirklichkeit zu vermitteln. Eine spezielle Funktion bei der Sportberichterstattung ware zugleich eine weitere Legitimationsgrundlage fur die Gebuhrenfinanzierung und die starke Rolle der OEffentlich-Rechtlichen im dualen System. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Sport ganz zweifellos zu dem Bereich gehoert, uber den umfassend berichtet werden muss. Dies lasst sich nicht unter Verzicht auf sportliche Grossereignisse verwirklichen. Im Rahmen seiner Programmautonomie hat der oeffentlich-rechtliche Rundfunk aber daruber hinaus selbst zu befinden, wie er seine Aufgabe erfullt.