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Ziel dieser Arbeit ist es, eine widerspruchsfreie und schlussige Struktur der Grundnorm des deutschen Deliktsrechts herauszuarbeiten. Ausgangspunkt ist eine Betrachtung von Sinn und Zweck dieses Rechtsinstitutes. Hierauf aufbauend wird unter Anwendung der klassischen civilistischen Methodik des 19. und 20. Jahrhunderts, also dogmatischer und systematischer Mittel, eine moderne Struktur der deliktischen Haftungsbegrundung entwickelt.
Das uberraschende Ergebnis ist nicht nur eine Abkehr vom bisher praktizierten Prufungsschema, sondern auch die Entwicklung eines eigenstandigen zivilistischen Verschuldensbegriffes, die Trennung von Schuld und Verschulden und in der Folge eine Aufwertung der Schuldprufung. Die UEberlegungen zur Rechtswidrigkeit fuhren zu einem Erklarungsansatz, der Verkehrspflichten und Garantenstellungen als dem Deliktsrecht immanentes, variables Pflichtensystem begreift.
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Ziel dieser Arbeit ist es, eine widerspruchsfreie und schlussige Struktur der Grundnorm des deutschen Deliktsrechts herauszuarbeiten. Ausgangspunkt ist eine Betrachtung von Sinn und Zweck dieses Rechtsinstitutes. Hierauf aufbauend wird unter Anwendung der klassischen civilistischen Methodik des 19. und 20. Jahrhunderts, also dogmatischer und systematischer Mittel, eine moderne Struktur der deliktischen Haftungsbegrundung entwickelt.
Das uberraschende Ergebnis ist nicht nur eine Abkehr vom bisher praktizierten Prufungsschema, sondern auch die Entwicklung eines eigenstandigen zivilistischen Verschuldensbegriffes, die Trennung von Schuld und Verschulden und in der Folge eine Aufwertung der Schuldprufung. Die UEberlegungen zur Rechtswidrigkeit fuhren zu einem Erklarungsansatz, der Verkehrspflichten und Garantenstellungen als dem Deliktsrecht immanentes, variables Pflichtensystem begreift.