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Aufgrund der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft wachst das Bedurfnis nach einer Streitentscheidung sowohl internationaler als auch nationaler Sachverhalte durch Schiedsgerichte. Mit Streichung des 91 GWB a. F. kann nun bereits bei Abschluss einer horizontalen wettbewerbsbeschrankenden Vereinbarung von den Parteien eine verbindliche Schiedsvereinbarung getroffen werden. Eine Schiedsvereinbarung ermoeglicht den Parteien eines wettbewerbsbeschrankenden Vertrages zudem, Streitigkeiten intern ohne Kenntnisnahme der OEffentlichkeit und der ordentlichen Gerichte sowie der Kartellbehoerden auszutragen. Diese Untersuchung geht den Konflikten zwischen der Schiedsverfahrensfreiheit auf der einen Seite und dem Anspruch des Staates auf Durchsetzung seines zwingenden Wirtschaftsordnungsrechtes auf der anderen Seite nach.
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Aufgrund der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft wachst das Bedurfnis nach einer Streitentscheidung sowohl internationaler als auch nationaler Sachverhalte durch Schiedsgerichte. Mit Streichung des 91 GWB a. F. kann nun bereits bei Abschluss einer horizontalen wettbewerbsbeschrankenden Vereinbarung von den Parteien eine verbindliche Schiedsvereinbarung getroffen werden. Eine Schiedsvereinbarung ermoeglicht den Parteien eines wettbewerbsbeschrankenden Vertrages zudem, Streitigkeiten intern ohne Kenntnisnahme der OEffentlichkeit und der ordentlichen Gerichte sowie der Kartellbehoerden auszutragen. Diese Untersuchung geht den Konflikten zwischen der Schiedsverfahrensfreiheit auf der einen Seite und dem Anspruch des Staates auf Durchsetzung seines zwingenden Wirtschaftsordnungsrechtes auf der anderen Seite nach.