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Die Autorin vermittelt zunachst einen UEberblick zum Umgangsrecht nach dem Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 1.7.1998 und untersucht im zweiten Teil der Arbeit die Voraussetzungen fur eine Beschrankung der Umgangsbefugnis nach neuem Recht. Schwerpunkt der Studie ist die Einschrankung des Umgangsrechts durch die Anwesenheit einer dritten Person bei der Durchfuhrung der Besuchskontakte zwischen Elternteil und Kind. Diese erstmals explizit im Gesetz geregelte Einschrankungsform des beschutzten Umgangs wird im dritten Teil in historischer und rechtstatsachlicher Hinsicht untersucht. Im vierten Teil erfolgt die rechtliche Bewertung der neuen Norm im Hinblick auf die materiell- und verfahrensrechtlichen Anforderungen bei der familiengerichtlichen Entscheidung sowie die elementaren Rahmenbedingungen fur die Durchfuhrung des beschutzten Umgangs in der Praxis.
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Die Autorin vermittelt zunachst einen UEberblick zum Umgangsrecht nach dem Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 1.7.1998 und untersucht im zweiten Teil der Arbeit die Voraussetzungen fur eine Beschrankung der Umgangsbefugnis nach neuem Recht. Schwerpunkt der Studie ist die Einschrankung des Umgangsrechts durch die Anwesenheit einer dritten Person bei der Durchfuhrung der Besuchskontakte zwischen Elternteil und Kind. Diese erstmals explizit im Gesetz geregelte Einschrankungsform des beschutzten Umgangs wird im dritten Teil in historischer und rechtstatsachlicher Hinsicht untersucht. Im vierten Teil erfolgt die rechtliche Bewertung der neuen Norm im Hinblick auf die materiell- und verfahrensrechtlichen Anforderungen bei der familiengerichtlichen Entscheidung sowie die elementaren Rahmenbedingungen fur die Durchfuhrung des beschutzten Umgangs in der Praxis.