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Die Arbeit befasst sich mit dem Selbstbestimmungsrecht der roemisch-katholischen Kirche, um am Beispiel des Kantons Schwyz die Umsetzung der freiheitsrechtlichen Voraussetzungen auf der gliedstaatlichen Ebene zu referieren. Vorab wird die korporative Auspragung der bundesrechtlich gewahrleisteten Religionsfreiheit skizziert. Darauf basierend werden fur die schwyzerische Rechtsebene die kirchenrechtlichen Organisationselemente in ihrem selbstbestimmungsrechtlichen Bezug zu den entsprechenden Verfassungsbestimmungen des Jahres 1898 erlautert. Im Lichte der auf der Ebene des Voelkerrechts mit dem Bischof von Chur vereinbarten Rechte und Pflichten sind schliesslich die staatskirchenrechtlichen Konsequenzen der 1992 geanderten Kantonsverfassung an den aus dem freiheitsrechtlichen Diskurs diagnostizierten Bedingungen zu messen. Gleichzeitig wird diesbezuglich die konstitutionelle Rechtstreue des Kantons Schwyz analysiert.
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Die Arbeit befasst sich mit dem Selbstbestimmungsrecht der roemisch-katholischen Kirche, um am Beispiel des Kantons Schwyz die Umsetzung der freiheitsrechtlichen Voraussetzungen auf der gliedstaatlichen Ebene zu referieren. Vorab wird die korporative Auspragung der bundesrechtlich gewahrleisteten Religionsfreiheit skizziert. Darauf basierend werden fur die schwyzerische Rechtsebene die kirchenrechtlichen Organisationselemente in ihrem selbstbestimmungsrechtlichen Bezug zu den entsprechenden Verfassungsbestimmungen des Jahres 1898 erlautert. Im Lichte der auf der Ebene des Voelkerrechts mit dem Bischof von Chur vereinbarten Rechte und Pflichten sind schliesslich die staatskirchenrechtlichen Konsequenzen der 1992 geanderten Kantonsverfassung an den aus dem freiheitsrechtlichen Diskurs diagnostizierten Bedingungen zu messen. Gleichzeitig wird diesbezuglich die konstitutionelle Rechtstreue des Kantons Schwyz analysiert.