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Mit der Wiedervereinigung Deutschlands galt es, die kommunale Selbstverwaltung in den neuen Landern wiederzubeleben und zu starken. Dies erforderte von Beginn an einen sachgerecht gestalteten kommunalen Finanzausgleich. Infolge der vorhandenen Sachzwange wurden jedoch die bekannten Finanzausgleichsmechanismen nahezu unverandert auf die neuen Lander ubertragen, ohne der bereits seit langem am Finanzausgleich geubten Kritik Rechnung zu tragen. Die Arbeit geht daher der Frage nach, ob die unter bestimmten soziooekonomischen Bedingungen entwickelten Ausgleichsparameter einem markanten Wechsel ihrer soziooekonomischen Basis standhalten oder ob sie an Leistungsfahigkeit einbussen. Als Referenzobjekte werden die Kommunen des Freistaates Sachsen sowohl der sachsischen als auch der baden-wurttembergischen Gesetzgebung zugrunde gelegt.
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Mit der Wiedervereinigung Deutschlands galt es, die kommunale Selbstverwaltung in den neuen Landern wiederzubeleben und zu starken. Dies erforderte von Beginn an einen sachgerecht gestalteten kommunalen Finanzausgleich. Infolge der vorhandenen Sachzwange wurden jedoch die bekannten Finanzausgleichsmechanismen nahezu unverandert auf die neuen Lander ubertragen, ohne der bereits seit langem am Finanzausgleich geubten Kritik Rechnung zu tragen. Die Arbeit geht daher der Frage nach, ob die unter bestimmten soziooekonomischen Bedingungen entwickelten Ausgleichsparameter einem markanten Wechsel ihrer soziooekonomischen Basis standhalten oder ob sie an Leistungsfahigkeit einbussen. Als Referenzobjekte werden die Kommunen des Freistaates Sachsen sowohl der sachsischen als auch der baden-wurttembergischen Gesetzgebung zugrunde gelegt.