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Verweist in einem Sorgerechtsfall das deutsche IPR auf das Recht des Mehrrechtsstaats Mexiko, steht der deutsche Richter vor der Frage, welchem der 32 mexikanischen Zivilgesetzbucher er die Loesung entnehmen soll. Was den Umgang mit dem mexikanischen Recht dabei besonders schwer macht, ist die Spaltung nicht nur des materiellen, sondern auch des Kollisionsrechts.
Die Arbeit beschreibt im Anwendungsbereich von Minderjahrigenschutzabkommen, Haager Kindesentfuhrungsabkommen und Art. 21 EGBGB detailliert den Weg durch das Labyrinth der mexikanischen Teilrechtsordnungen. Der Autor gibt daruber hinaus einen umfassenden UEberblick uber die Ausgestaltung der Personensorge in den einzelnen mexikanischen Bundeslandern mit Schwerpunkt auf Innehabung, Entziehung und Verteilung bei Trennung und Scheidung der Sorgeberechtigten.
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Verweist in einem Sorgerechtsfall das deutsche IPR auf das Recht des Mehrrechtsstaats Mexiko, steht der deutsche Richter vor der Frage, welchem der 32 mexikanischen Zivilgesetzbucher er die Loesung entnehmen soll. Was den Umgang mit dem mexikanischen Recht dabei besonders schwer macht, ist die Spaltung nicht nur des materiellen, sondern auch des Kollisionsrechts.
Die Arbeit beschreibt im Anwendungsbereich von Minderjahrigenschutzabkommen, Haager Kindesentfuhrungsabkommen und Art. 21 EGBGB detailliert den Weg durch das Labyrinth der mexikanischen Teilrechtsordnungen. Der Autor gibt daruber hinaus einen umfassenden UEberblick uber die Ausgestaltung der Personensorge in den einzelnen mexikanischen Bundeslandern mit Schwerpunkt auf Innehabung, Entziehung und Verteilung bei Trennung und Scheidung der Sorgeberechtigten.