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Der Tatverdacht stellt eine der zentralen und elementaren Eingriffsvoraussetzungen fur Ermittlungsmassnahmen im strafprozessualen Vorverfahren dar. Seine Grundlagen werden in der Diskussion von Rechtsprechung und Literatur dagegen meist vernachlassigt. Die Arbeit befasst sich mit dem Wesen des Tatverdachts und seiner Bedeutung und schalt dabei funf unterscheidbare Verdachtsarten heraus, die nicht in einem reinen Stufenverhaltnis stehen.
Der zweite Teil ist der Frage gewidmet, ob zum Erlass eines Strafbefehls hinreichender Tatverdacht genugt oder UEberzeugung von der Tatbegehung verlangt werden muss. Da ein hoher Anteil der Delinquenz im schriftlichen Verfahren geahndet wird, kommt der dazu gefuhrten Kontroverse enorme praktische Relevanz bei. Im Ergebnis fuhrt an der UEberzeugungsloesung kein Weg vorbei, wenn der Strafbefehl rechtsstaatlichen Grundsatzen genugen will.
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Der Tatverdacht stellt eine der zentralen und elementaren Eingriffsvoraussetzungen fur Ermittlungsmassnahmen im strafprozessualen Vorverfahren dar. Seine Grundlagen werden in der Diskussion von Rechtsprechung und Literatur dagegen meist vernachlassigt. Die Arbeit befasst sich mit dem Wesen des Tatverdachts und seiner Bedeutung und schalt dabei funf unterscheidbare Verdachtsarten heraus, die nicht in einem reinen Stufenverhaltnis stehen.
Der zweite Teil ist der Frage gewidmet, ob zum Erlass eines Strafbefehls hinreichender Tatverdacht genugt oder UEberzeugung von der Tatbegehung verlangt werden muss. Da ein hoher Anteil der Delinquenz im schriftlichen Verfahren geahndet wird, kommt der dazu gefuhrten Kontroverse enorme praktische Relevanz bei. Im Ergebnis fuhrt an der UEberzeugungsloesung kein Weg vorbei, wenn der Strafbefehl rechtsstaatlichen Grundsatzen genugen will.