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Am 01. Januar 1999 ist in der Bundesrepublik Deutschland das neue Insolvenzrecht in Kraft getreten, welches die rechtliche Abwicklung der Beziehungen zwischen einem Schuldner und seinen Glaubigern regelt. Mit der Eroeffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verwaltungs- und Verfugungsrecht uber das schuldnerische Vermoegen auf den Insolvenzverwalter uber, der es entsprechend dem Willen der Glaubiger zu verwerten hat. Diese sind in ihrer Entscheidungsfindung uber die Verwertungsform auf die Beratung durch den Insolvenzverwalter angewiesen, der damit zum wichtigsten Handlungstrager innerhalb des Insolvenzverfahrens wird. Unter Beachtung des rechtlichen Rahmens der Insolvenzordnung ist Ziel dieser Arbeit, den Ablauf des Insolvenzverfahrens zu strukturieren, die Systematik des Planungs- und Entscheidungsprozesses aufzuzeigen und darauf aufbauend Handlungsmoeglichkeiten des Insolvenzverwalters aus oekonomischer Sicht abzuleiten.
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Am 01. Januar 1999 ist in der Bundesrepublik Deutschland das neue Insolvenzrecht in Kraft getreten, welches die rechtliche Abwicklung der Beziehungen zwischen einem Schuldner und seinen Glaubigern regelt. Mit der Eroeffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verwaltungs- und Verfugungsrecht uber das schuldnerische Vermoegen auf den Insolvenzverwalter uber, der es entsprechend dem Willen der Glaubiger zu verwerten hat. Diese sind in ihrer Entscheidungsfindung uber die Verwertungsform auf die Beratung durch den Insolvenzverwalter angewiesen, der damit zum wichtigsten Handlungstrager innerhalb des Insolvenzverfahrens wird. Unter Beachtung des rechtlichen Rahmens der Insolvenzordnung ist Ziel dieser Arbeit, den Ablauf des Insolvenzverfahrens zu strukturieren, die Systematik des Planungs- und Entscheidungsprozesses aufzuzeigen und darauf aufbauend Handlungsmoeglichkeiten des Insolvenzverwalters aus oekonomischer Sicht abzuleiten.